WLAN (Wireless Local Area Network, zu Deutsch: WLAN, drahtloses, lokales Netzwerk) galt noch vor wenigen Jahren als Thema für Technikspezialisten. Das hat sich geändert. Immer mehr Menschen schätzen die Vorteile des mobilen Internets. Ob in Cafes, im Hotel, am Flughafen, im Zug oder zuhause: Ein WLAN-Hotspot - im Privathaushalt ein WLAN-Router - genügt, um sich mit seinem Computer oder Laptop ins Internet einzubuchen. In diesem Kapitel zeigen wir auf, was Wireless Lan eigentlich ist, wo die Risiken liegen, und wie man sein eigenes WLAN absichern und verschlüsseln kann.
WLAN, Router, Hotspot: Was ist das?
Ein WLAN ist nichts anderes als ein lokales Funknetz. Im Mittelpunkt steht dabei der so genannte Access-Point (AP), Hotspot oder Router, der mit dem Internet verbunden ist. Mit einem passenden Gerät können Sie sich in diesen Hotspot oder Access Point per Funk einbuchen – und bekommen somit Zugang zum Internet. Die Reichweite der Funkverbindung hängt dabei von der eingesetzten Technik ab. In Gebäuden beträgt die Reichweite meist nicht mehr als 100 Meter. Im Freien und mit speziellen Antennen können durchaus mehrere Kilometer zwischen Access Point und Endgerät liegen. Der Standard, der WLAN möglich machte, wurde 1997 entwickelt.
Im Privathaushalt ist es in der Regel ein Router, der als Access-Point, also als Zugriffspunkt, dient. Dieser Router ist direkt mit dem Internet verbunden und sorgt über das Wireless Lan für die Anbindung der verschiedenen, mit ihm verbundenen Computer, etwa Laptops.
Risiko und Gefahr bei WLAN
WLAN, sofern es ungesichert ist, lässt sich mit einer offenen Haustür vergleichen. Jeder, der in der Reichweite des Funknetzes ist, kann dieses mit entsprechender technischer Ausrüstung -einem so genannten Sniffer - aufspüren und sich Zugang zu Ihrem kabellosen Funknetz verschaffen. Und Sie als Betreiber des WLAN müssen das nicht einmal merken. Die Folgen: Zum einen könnten Unbefugte auf Ihre Kosten ins Internet gehen. Und noch schlimmer: Außenstehende könnten - ohne dass Sie es bemerken – auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Ob Ihre Urlaubsfotos, Zugang und Passworte zum Konto oder Ihre höchstpersönlichen Daten: Alles könnte der Unbekannte aus sicherer Entfernung sichten, herunterladen und dann gegen Sie verwenden.
Kriminelle surfen mit - und Sie sind dran!
Letztlich, auch das ist schon vorgekommen, könnten Sie unter Umständen sogar für kriminelle Aktivitäten Dritter in Haftung genommen werden. Stellen Sie sich vor, ein Außenstehender surft auf Ihre Kosten über Ihr WLAN, und ersteigert mit Ihren persönlichen Daten bei einem Internetauktionshaus kostspielige Waren. Oder er lädt sich illegal Musikstücke (mp3) oder Filme herunter. Oder: Ein Krimineller, gar ein Terrorist, nutzt Ihr WLAN, um sich mit Komplizen auszutauschen. Als Beispiel seien hier die islamistischen Terroristen genannt, die im Sommer 2007 in Deutschland mehrere Bombenanschläge verüben wollten. Auch sie kommunizierten über das Internet - indem sie sich in ungesicherte WLAN-Netze Dritter einbuchten und so kaum identifizierbar ihrer kriminellen Aktivitäten nachgingen.
Spätestens in solchen Fällen haben Sie ein großes Problem – nur, weil Sie Ihr Wireless LAN nicht ausreichend abgesichert haben. Denn Polizei, Anwälte und Abmahner haben in diesen Fällen zunächst einmal nur eins: die IP-Adresse des Täters. Und das ist, wenn Dritte über Ihren Internetzugang kriminell wurden, Ihre IP-Adresse. Abmahnung, Hausdurchsuchung oder Ermittlungsverfahren werden also zunächst einmal gegen Sie gerichtet sein.
Verschärft wird diese Gefahr durch die ständig verschärfte staatliche Überwachung. In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten in Deutschland sechs Monate lang gespeichert. Kriminelle werden also noch mehr bemüht sein, getarnt zu kommunizieren - auf Kosten von Unbeteiligten, die dann völlig ohne Grund ins Visier der Fahnder geraten dürften.
Urteile: WLAN muss abgesichert werden
Auch die deutschen Gerichten urteilen immer öfter, dass jeder WLAN-Besitzer sein Funknetz gegen unbefugte Zugriffe schützen muss, weil er sonst zum so genannten Mitstörer wird. "Es ist einem Anschlussinhaber aber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerks zu ergreifen; ansonsten verschafft er nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen zu begehen (...)" stellte so das Landgericht Düsseldorf fest (Urteil vom 16.07.2008 - Az. 12 O 195/08 ).
Die Folge: Der Besitzer des unverschlüsselteten WLAN muss zahlen und für die Urheberrechtsverletzungen eines ihm unbekannten Dritten haften. Ähnlich entschied zuvor auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 27.06.2006 - Az. 308 O 407/06).
WLAN, Router, Hotspot: Was ist das?
Ein WLAN ist nichts anderes als ein lokales Funknetz. Im Mittelpunkt steht dabei der so genannte Access-Point (AP), Hotspot oder Router, der mit dem Internet verbunden ist. Mit einem passenden Gerät können Sie sich in diesen Hotspot oder Access Point per Funk einbuchen – und bekommen somit Zugang zum Internet. Die Reichweite der Funkverbindung hängt dabei von der eingesetzten Technik ab. In Gebäuden beträgt die Reichweite meist nicht mehr als 100 Meter. Im Freien und mit speziellen Antennen können durchaus mehrere Kilometer zwischen Access Point und Endgerät liegen. Der Standard, der WLAN möglich machte, wurde 1997 entwickelt.
Im Privathaushalt ist es in der Regel ein Router, der als Access-Point, also als Zugriffspunkt, dient. Dieser Router ist direkt mit dem Internet verbunden und sorgt über das Wireless Lan für die Anbindung der verschiedenen, mit ihm verbundenen Computer, etwa Laptops.
Risiko und Gefahr bei WLAN
WLAN, sofern es ungesichert ist, lässt sich mit einer offenen Haustür vergleichen. Jeder, der in der Reichweite des Funknetzes ist, kann dieses mit entsprechender technischer Ausrüstung -einem so genannten Sniffer - aufspüren und sich Zugang zu Ihrem kabellosen Funknetz verschaffen. Und Sie als Betreiber des WLAN müssen das nicht einmal merken. Die Folgen: Zum einen könnten Unbefugte auf Ihre Kosten ins Internet gehen. Und noch schlimmer: Außenstehende könnten - ohne dass Sie es bemerken – auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Ob Ihre Urlaubsfotos, Zugang und Passworte zum Konto oder Ihre höchstpersönlichen Daten: Alles könnte der Unbekannte aus sicherer Entfernung sichten, herunterladen und dann gegen Sie verwenden.
Kriminelle surfen mit - und Sie sind dran!
Letztlich, auch das ist schon vorgekommen, könnten Sie unter Umständen sogar für kriminelle Aktivitäten Dritter in Haftung genommen werden. Stellen Sie sich vor, ein Außenstehender surft auf Ihre Kosten über Ihr WLAN, und ersteigert mit Ihren persönlichen Daten bei einem Internetauktionshaus kostspielige Waren. Oder er lädt sich illegal Musikstücke (mp3) oder Filme herunter. Oder: Ein Krimineller, gar ein Terrorist, nutzt Ihr WLAN, um sich mit Komplizen auszutauschen. Als Beispiel seien hier die islamistischen Terroristen genannt, die im Sommer 2007 in Deutschland mehrere Bombenanschläge verüben wollten. Auch sie kommunizierten über das Internet - indem sie sich in ungesicherte WLAN-Netze Dritter einbuchten und so kaum identifizierbar ihrer kriminellen Aktivitäten nachgingen.
Spätestens in solchen Fällen haben Sie ein großes Problem – nur, weil Sie Ihr Wireless LAN nicht ausreichend abgesichert haben. Denn Polizei, Anwälte und Abmahner haben in diesen Fällen zunächst einmal nur eins: die IP-Adresse des Täters. Und das ist, wenn Dritte über Ihren Internetzugang kriminell wurden, Ihre IP-Adresse. Abmahnung, Hausdurchsuchung oder Ermittlungsverfahren werden also zunächst einmal gegen Sie gerichtet sein.
Verschärft wird diese Gefahr durch die ständig verschärfte staatliche Überwachung. In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten in Deutschland sechs Monate lang gespeichert. Kriminelle werden also noch mehr bemüht sein, getarnt zu kommunizieren - auf Kosten von Unbeteiligten, die dann völlig ohne Grund ins Visier der Fahnder geraten dürften.
Urteile: WLAN muss abgesichert werden
Auch die deutschen Gerichten urteilen immer öfter, dass jeder WLAN-Besitzer sein Funknetz gegen unbefugte Zugriffe schützen muss, weil er sonst zum so genannten Mitstörer wird. "Es ist einem Anschlussinhaber aber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerks zu ergreifen; ansonsten verschafft er nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen zu begehen (...)" stellte so das Landgericht Düsseldorf fest (Urteil vom 16.07.2008 - Az. 12 O 195/08 ).
Die Folge: Der Besitzer des unverschlüsselteten WLAN muss zahlen und für die Urheberrechtsverletzungen eines ihm unbekannten Dritten haften. Ähnlich entschied zuvor auch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 27.06.2006 - Az. 308 O 407/06).
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