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Breitbandmessung: Festnetz-Internet leistet häufig nicht das vertraglich Vereinbarte

    • Breitbandmessung: Festnetz-Internet leistet häufig nicht das vertraglich Vereinbarte



      Bild: © Sergey Nivens - Fotolia.com

      Das Internet daheim hat nach Behördenangaben weiter häufig Schwächen. Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag in Bonn ihren „Jahresbericht Breitbandmessung“ veröffentlicht, der sich auf den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021 bezieht.
      Der Bericht enthält Angaben von rund 484.000 Festnetz-Messungen, die die Bürger selbst vorgenommen haben. 83,5 Prozent der Nutzer erhielten bei den Messungen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenrate. In den Jahren zuvor war der Wert niedriger, er ist wegen Änderungen bei der Messtechnik laut Bundesnetzagentur aber nicht vergleichbar mit dem jetzt vorliegenden Wert.
      Breitbandmessung verzeichnet positiven, aber immer noch nicht zufriedenstellenden Trend
      Nur gut jeder dritte Nutzer (36,5 Prozent) bekam in dem Zeitraum 2020/21 die volle Datenrate, die ihm vertraglich zugesichert war, oder sogar noch mehr. „Die Ergebnisse sind noch nicht zufriedenstellend“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. „Kunden erreichen weiterhin oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit.“
      Seit Ende 2021 gilt ein Minderungsrecht – die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf reduzierte Monatszahlungen, wenn ihr heimisches Internet nicht so gut ist wie vertraglich zugesichert. Aus Sicht von Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist das ein gutes Instrument, damit die Telekommunikationsunternehmen endlich besser werden und ihre Kunden schnellere und stabilere Verbindungen bekommen. „Damit steigt der Druck auf die Anbieter, um Defizite schnell anzugehen und die Kunden nicht hinzuhalten.“
      Kund haben seit Dezember 2021 Minderungsrecht
      Der Branchenverband VATM betonte mit Blick auf die niedrigeren Werte vergangener Jahre, dass der Trend positiv sei und das Internet dank des fortschreitenden Glasfaserausbaus zukünftig noch besser werde. „Die Anbieter versuchen schon heute, bei der Buchung so genau wie möglich die Leistung der Leitung zu messen und vorherzusagen“, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Beschwerden der Kundinnen und Kunden hielten sich daher in Grenzen. Bei den bei VDSL genutzten Kupferkabeln könnten die Leistungen je nach Leitungslänge stark schwanken, bei Glasfaser sei das anders.
      Es sei daher wichtig, dass der Glasfaserausbau vorankomme und nicht durch Bürokratie und Politik ausgebremst werde, sagte Grützner.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • ralf38 schrieb:

      Anspruch auf reduzierte Monatszahlungen, wenn ihr heimisches Internet nicht so gut ist wie vertraglich zugesichert.
      Bei der Telekom hieß/heißt es im Vertrag "man bekommt bis zu 16.000". Ich glaube, da stand auch immer ein "RAM" bei.
      Aber was nützt das einem?

      Auch wenn ich nur 3.000 bekomme, kann ich nicht dagegen angehen, da es ja heißt "bis zu" .

      Da wir schon ein paar Jahre nicht mehr bei der TK sind, weiß ich allerdings nicht, ob sich das mittlerweile "etwas" geändert hat, aber alte Kupferleitungen bleiben alte Kupferleitungen, auch wenn es dieses "Vektor dingens gedöns" gibt, was man uns kurz vor Ende noch andrehen wollte.
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      Anleitung für den SerienRecorder

    • Ja da hast du wohl gar keine Ahnung was es mit dem Vectoring auf sich hat :)
      Auch Kabel sind Kupferleitungen die allerdings mit 1 Gbit/s Down // 50 Mbit Upload funzen

      Aber nein die Verträge bis zu beinhalten auch ein Minimum / Normal / Maximal und meist schwanken die nicht da kein Shared Medium
      das Minimum ist meist ungefähr 40 % // Normal sind 80 - 90 % der max Leistung // Max das sagt schon der Name das was du gebucht hast.

      Wenn du nicht im Normalbereich also 80 - 90 % bist ( Wie ich bis vor kurzem war ) hast du laut Bundesnetzagentur bereits gravierende Mängel und kannst eine Senkung des Beitrages oder die Erfüllung deiner auch bezahlten Leistung schriftlich fordern.

      Zu mir ... ich bin von VF zu O2 gegangen und hatte nicht die erforderliche Leistung ...
      Messprotokoll dazu und dann kam ein Techniker ins Haus der festgestellt hatte das der Verstärker
      1.) falsch angeschlossen ... und
      2.) defekt war

      dann stimmte wieder alles bis zum Upgrate 1 Gbit/s - 300 Mbit Down // 1,3 Mbit Upload
      neues Ticket aufgemacht und nun funzt das plötzlich.

    • Was letztendlich die Anbieter in ihre Verträge schreiben, ist unbedeutend, wenn die BNA dies
      mittels Gesetz aushebelt. Vor Gericht gilt die Gesetzeslage und damit hat die TK oder wer
      auch immer, schlechte Karten, da nutzt ihnen auch keine unterschriebenen Vertragsabschlüsse.




    • Katze Flohli schrieb:

      Ja da hast du wohl gar keine Ahnung was es mit dem Vectoring auf sich hat
      Da gebe ich dir recht, aber es wurde vom Anbieter gesagt, das man mit einer 3fachen Geschwindigkeit rechnen könnte.
      Also von den "bis zu 16.000 RAM" das 3fache, was Schätzungsweise nicht annähernd an "1 Gbit/s Down // 50 Mbit Upload" ran kommt.
      Wie das mittlerweile aussieht, weiß ich nicht, was da für "Techniken" eingesetzt werden.

      Du musst dazu bedenken, das ist ein 1000 Seelen Dorf, weit weg von allem anderen. Da gibt es kein Kabelfernsehen und auch die Gasleitungen liegen nicht überall. Da wird mit Strom, Öl oder Kohle geheizt.
      Aber immerhin hat jeder schon Strom und die Toiletten sind nicht mehr draußen. :D ;)
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      Anleitung für den SerienRecorder

    • Death Angel schrieb:

      Was letztendlich die Anbieter in ihre Verträge schreiben, ist unbedeutend, wenn die BNA dies
      mittels Gesetz aushebelt. Vor Gericht gilt die Gesetzeslage und damit hat die TK oder wer
      auch immer, schlechte Karten, da nutzt ihnen auch keine unterschriebenen Vertragsabschlüsse.

      Die BNA prüft nur ob du geliefert bekommst was du in deinem Vertrag stehen hast :)
      Ich hab im Vertrag drinnen:

      Im DL ein Minimum von 400 Mbit/s // Normal 800 Mbit/s // Maximal 1000 Mbit/s
      Im UL ein Minimum von 10 Mbit/s // Normal 40 Mbit/s // Maximal 50 Mbit/s

      Komme ich nun nur mit 300 Mbit/s und einen UL von 3 Mbit/s daher muss mir der Anbieter Geld zurück zahlen.
      Bekomme ich an mehreren Tagen nur das Minimum kann ich auch Geld zurück fordern weil es eben nicht das "Normal" ist.
      Das Minimum ist zwar einmal so zulässig aber nicht dauerhaft.

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      @Marti_win7
      durch Vectoring werden Stöhrungen so reduziert sodas Datenpackete nicht erneut angefordert werden müssen.
      Diese freie Kapazität steht dir dann am Ende wieder zur Verfügung und das durchaus das 3 Fache sein ( 50 Mbit/s )

      Mit Supervectoring sogar bis 250 Mbit/s

    • Die BNA macht die Gesetze (unzulässige Klauseln in Vertragstexten) natürlich nicht selber,
      sondern wird die Sache über den Gesetzgeber anschieben. Der prüft den Fall und erlässt
      je nach dem Ergebnis eine Gesetzesänderung bzw. -anpassung.

      Dein Upload ist ja wirklich dürftig.