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Lahmes Internet? So lassen sich die Vertragskosten mindern

    • Lahmes Internet? So lassen sich die Vertragskosten mindern



      Bild: Elnur via stock.adobe.com

      Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
      In einer Verfügung für das neue Minderungsrecht heißt es, dass man insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müsse. Dies gab die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn bekannt. „Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden.“ heißt in der Mitteilung weiter. Die Kriterien gelten für Festnetz-Internet.
      Die Verbraucher müssen dabei die Desktop-App „breitbandmessung.de“ nutzen und ein LAN-Kabel verwenden. Das neue Minderungsrecht stärkt die Position des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter erheblich. Ab dem 13. Dezember kann man die Desktop-App mit den neuen Vorgaben nutzen.
      Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale Übertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht könnte nun dazu führen, dass Internetprovider realistischere Angaben machen. Oder zumindest mehr Einsatz zeigen, um Internetanschlüsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbraucherschützer.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel