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Die Finanztip GmbH hat die Angebote der führenden deutschen Internetanbieter verglichen und festgestellt, dass nur etwa die Hälfte der Kunden die zugesicherte Netzgeschwindigkeit erreicht.
Am Mittwoch tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Verbraucher dürfen nun den Preis mindern, wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig langsamer ist, als mit dem Anbieter vereinbart. Eine Auswertung des Geldratgebers Finanztip zeigt: Im Durchschnitt sichern Internetanbieter etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit vertraglich zu. Wer diese Geschwindigkeit regelmäßig verfehlt, kann laut Ratgeber jetzt den Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, den Preis mindern oder kündigen.
Nur 25 Prozent aller Internetznutzer bekommen nach Angaben der Bundesnetzagentur die volle Leistung vom Internetanbieter. Finanztip hat die Produktinformationsblätter von Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica überprüft: Im Schnitt sichern die Anbieter immerhin etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit zu. Doch selbst diese Geschwindigkeit erreichen nach Finanztip-Recherchen gerade einmal etwa die Hälfte aller Endkunden.
Langsames Internet: So gehen Verbraucher vor
Einen mangelhaften Internetanschluss weisen Internetnutzer über den Speed-Test der Bundesnetzagentur nach, erklärt Finanztip. Scheitert die Internetleitung an einer der folgenden drei Kriterien, soll man den Preis mindern dürfen:
- In einer von zehn Messungen müssen 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreicht werden.
- In neun von zehn Messungen muss die normalerweise zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit erreicht werden. Nach Finanztip-Recherchen beträgt diese im Durchschnitt etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit.
- In maximal einer von 20 Messungen darf die minimale Geschwindigkeit unterschritten werden. Die Finanztip-Recherche zeigt: Die Minimalgeschwindigkeit liegt im Durchschnitt etwa 50 Prozent unter der Maximalgeschwindigkeit.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel