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Internet-Geschwindigkeit: Anbieter müssen Turbo einlegen

    • Internet-Geschwindigkeit: Anbieter müssen Turbo einlegen



      Bild: © Sergey Nivens - Fotolia.com

      Die Finanztip GmbH hat die Angebote der führenden deutschen Internetanbieter verglichen und festgestellt, dass nur etwa die Hälfte der Kunden die zugesicherte Netzgeschwindigkeit erreicht.
      Am Mittwoch tritt die Novelle des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes in Kraft. Verbraucher dürfen nun den Preis mindern, wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig langsamer ist, als mit dem Anbieter vereinbart. Eine Auswertung des Geldratgebers Finanztip zeigt: Im Durchschnitt sichern Internetanbieter etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit vertraglich zu. Wer diese Geschwindigkeit regelmäßig verfehlt, kann laut Ratgeber jetzt den Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, den Preis mindern oder kündigen.
      Nur 25 Prozent aller Internetznutzer bekommen nach Angaben der Bundesnetzagentur die volle Leistung vom Internetanbieter. Finanztip hat die Produktinformationsblätter von Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica überprüft: Im Schnitt sichern die Anbieter immerhin etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit zu. Doch selbst diese Geschwindigkeit erreichen nach Finanztip-Recherchen gerade einmal etwa die Hälfte aller Endkunden.
      Langsames Internet: So gehen Verbraucher vor
      Einen mangelhaften Internetanschluss weisen Internetnutzer über den Speed-Test der Bundesnetzagentur nach, erklärt Finanztip. Scheitert die Internetleitung an einer der folgenden drei Kriterien, soll man den Preis mindern dürfen:
      1. In einer von zehn Messungen müssen 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreicht werden.
      2. In neun von zehn Messungen muss die normalerweise zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit erreicht werden. Nach Finanztip-Recherchen beträgt diese im Durchschnitt etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit.
      3. In maximal einer von 20 Messungen darf die minimale Geschwindigkeit unterschritten werden. Die Finanztip-Recherche zeigt: Die Minimalgeschwindigkeit liegt im Durchschnitt etwa 50 Prozent unter der Maximalgeschwindigkeit.
      Das offizielle Messverfahren der Bundesnetzagentur wird momentan noch an die neuen Vorgaben angepasst und voraussichtlich Mitte Dezember verfügbar sein. In der Zwischenzeit sollten Internetnutzer eigene Fehlerquellen ausschließen und den Anbieter informieren. „Viele Probleme entstehen am Computer, in den W-Lan-Einstellungen oder dem Internet-Router“, sagt Arne Düsterhöft von Finanztip. Liegt es nicht an der Technik zu Hause, hat der Internetanbieter 14 Tage Zeit, um das Problem zu lösen. Mit dem Mus­ter­schrei­ben von Finanztip können Verbraucher den Anbieter auf die Mängel aufmerksam machen. Stellt sich der Anbieter quer, sollten sich Kunden an die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale wenden.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel