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Angepinnt Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

    • Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

      ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf schnelle und un­büro­kratische Ent­las­tungen für Rund­funk­beitrags­zahlende ver­ständigt, die von der jüngsten Flut­kata­strophe be­troffen sind.

      Rund­funk­beitrags­zahlen­de, deren beitrags­pflichtige Wohnungen, Betriebsstätten, Be­her­bergungs­ein­heiten be­ziehungs­weise Kraft­fahr­zeuge auf­grund von Hoch­wasser­schäden nicht mehr nutz­bar sind, können beim Beitrags­service ganz ein­fach eine Ab­meldung des ent­sprechen­den Beitrags­kontos be­an­tragen:
      • Sind eine Wohnung, eine Be­triebs­stätte, eine Be­herber­gungs­ein­heit be­ziehungs­weise ein Kraft­fahr­zeug nur vor­über­gehend nicht nutz­bar, be­steht für den Zeit­raum die Mög­lich­keit einer be­fristeten Ab­meldung. Ein An­ruf beim Beitrags­service reicht völlig aus. Alter­natv können be­troffene Beitrags­zahlen­de die be­fristete Ab­mel­dung online über das Kontaktformular be­antra­gen. Ob tele­fonisch oder schrift­lich: Damit der An­trag zügig be­arbei­tet werden kann, bittet der Beitrags­service mög­lichst unter An­gabe der neun­stelligen Beitragsnummer um eine kurze Schilde­rung des Sach­verhalts.
      • Wurden die Wohnung, die Betriebs­stätte, die Be­herber­gungs­ein­heit be­ziehungs­weise das Kraft­fahr­zeug voll­ständig zer­stört und sind nicht mehr zu ge­brauchen, endet für diese die Beitrags­pflicht. In einem solchen Fall ist selbst­ver­ständ­lich eine dauer­hafte Ab­meldung des Beitrags­kontos mög­lich. Be­troffene Beitrags­zahlen­de nutzen hierzu im Falle einer Wohnung am besten das Online-Formular Wohnung abmelden. Die An­gabe der Beitragsnummer sowie eine kurze Schilde­rung des Sach­ver­halts reichen aus. Für Betriebs­stätten, Be­her­ber­gungs­ein­heiten und Kraft­fahr­zeuge kann die Ab­meldung unter An­gabe der Beitrags­nummer über das Kontaktformular (--> eine Wochnung abmelden --> sonstige Gründe zutreffen) be­antragt werden.
      Be­sondere Nach­weise sind nicht er­forder­lich; der Beitrags­service prüft auf Basis be­hörd­licher Informa­tionen, ob es sich bei dem Beitrags­konto um eine potenziell be­troffene Adresse handelt.
      Um der außer­ordent­lichen Not­lage der Be­troffenen Rechnung zu tragen, ist eine Ab­meldung des Beitrags­kontos bis zu sechs Monate rück­wirkend zum 1. Juli 2021 mög­lich. Be­troffene Beitrags­zahlende haben also bis Ende 2021 Zeit, sich beim Beitrags­service zu melden. Eventuell zu viel ge­zahlte Beiträge werden er­stattet.
      Da­rüber hinaus lassen sich mit dem Beitrags­service jeder­zeit Zahlungs­er­leichte­rungen ver­ein­baren. Beitrags­zahlenden, die durch die Flut be­troffen sind, kann dem­nach ein Zahlungs­auf­schub für aus­stehen­de Rund­funk­beiträge ge­währt werden.
      Quelle: rundfunkbeitrag.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Na wenn die Wohnung nicht mehr als solche existiert ist auch für diese Adresse kein Beitrag mehr zu entrichten, das ist keine unbürokratische Hlfe sondern steht genauso im Gesetzestext.

      Beitragsservice schrieb:

      Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die
      • zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
      • einen eigenen Eingang hat und
      • nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.


      Also was ist daran unbürokratisch ... ?

    • Katze Flohli schrieb:

      Also was ist daran unbürokratisch ... ?
      Ich sage mal so, vor Jahren habe ich für einen gemeinnützigen Verein, wo
      ich Mitglied bin, die Befreiung von der Gebühr beantragt und musste diverse
      Unterlagen, wie Steuerbefreiungen und weiteren Kram einreichen.
      Wenn hier von unbürokratisch die Rede ist, gehe ich mal davon aus, dass das
      mittels des Online-Formulars gemeint ist, ausfüllen und fertig.

      @Wieselgrund Nein, KF ist kein Beamter, den kenne ich über viele Jahre. :D




    • Wieselgrund schrieb:

      Bist du vielleicht Beamter? Kommt mir so vor, weil fast ein Jahr nach dem letzten Beitrag zu antworten erscheint mir sehr…. bürokratisch…. 8o
      ... hahaha

      Ich weis was du meinst aber nein bin kein Beamter sondern bisher nur sehr selten hier eingeloggt ...
      War ne Zeit lang drüben im DEB aber da hab ich mich jetzt meinen Account gelöscht,
      hier ist nun einer der letzten noch aktiven Accounts in öffentlichen Boards verblieben.

      Zum einem haben sich die Interessen verschoben und zum anderen ohne das de Sky Karte läuft sind eh alle Foren ( fast ) Tod es sei denn man unterstützt CS incl. Payserver was es ja hier auch noch nie gegeben hatte.
      Seit fast einem Jahr wurde das pairring eingeführt darf man das Thema dann auch nicht mehr hier anfassen da über 1 Jahr her :D

      Der eine oder andere kennt mich tatsächlich schon sehr lange und aus Foren die es heute schon gar nicht mehr gibt ( Nagra-Crew ; Satfuture ) Als Admin / Mod oder als normalen USER :D

      Mir ist es eben nur aufgefallen das es laut der definition einer Wohnung rein rechtlich der Beitragsservice schon gar keinen Beitrag kassieren dürfte.

      Ja das einfache abmelden per Onlineformular mus damit gemeint gewesen sein wobei es auch kein Aufwand wäre die entsprechenden Häuser unbürokratisch auch ohne Antrag anhand des Einzugsgebietes abzumelden