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Onlinetickets: 17-Jähriger betrügt Bahn um 270.000 Euro

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    • Onlinetickets: 17-Jähriger betrügt Bahn um 270.000 Euro

      Mit illegal erworbenen Onlinetickets soll ein 17-Jähriger die Bahn um 270.000 Euro geprellt haben. Entdeckt wurde er nur durch Zufall.
      Ein 17-Jähriger aus Mülheim an der Ruhr soll die Deutsche Bahn mit illegal erworbenen Onlinetickets um mehr als 270.000 Euro betrogen haben. Mit fiktiven Bankkonten bei real existierenden Kreditinstituten habe der Jugendliche über dasBuchungsportal der Bahn die Tickets erworben, teilte die Bundespolizei in Dortmund am 11. Juni mit. Die hochpreisigen Fahrkarten habe er dann an Dritte verkauft oder teilweise auch selbst genutzt.
      Auf die Spur kamen die Ermittler dem damals 16-Jährigen, als er Anfang Januar als Zeuge nach einer Auseinandersetzung rivalisierender Jugendgruppen im Essener Hauptbahnhof angehört wurde. Mit seinem Smartphone hatte er Videosequenzen von der Streiterei aufgenommen - auf dem Handy entdeckten die Bundespolizisten dann Hinweise auf die rechtswidrig erlangten Onlinetickets.
      Weitere Ermittlungen und eine Wohnungsdurchsuchung erhärteten den Verdacht, dass sich der Mülheimer mehr als 1.300 Onlinetickets illegal beschafft hatte. Der Jugendliche muss sich nun vor Gericht wegen Computerbetrugs in mehreren Fällen verantworten.
      Bahn schränkte nach Betrugsfällen Zahlungsmöglichkeiten ein
      Wegen etlicher Betrugsfälle hatte die Bahn 2018 die Zahlungmöglichkeiten für Sparpreis-Tickets auf Bahn.de sowie im DB-Navigator eingeschränkt. Diese können seitdem nicht mehr per Lastschrift bezahlt werden.
      Dabei setzte die Betrugsmasche nicht bei den Bezahlungsarten, sondern an einem damals neuen Retourensystem der Sparpreis-Tickets an. Statt den Preis für die Tickets wie zuvor auf dem gleichen Weg zu erstatten, über den die Bezahlung erfolgt, gibt die Bahn seit August 2018 Gutscheine aus.
      Über Phishing-Mails verschafften sich die Betrüger Zugang zu den Konten von Bahnkunden. Anschließend kauften sie Sparpreis-Tickets, die sie postwendend stornierten. Die so ergaunerten Stornogutscheine verkauften sie anschließend weiter. Um die Herkunft der Gutscheine zu verschleiern, kauften die Täter damit teilweise auch neue Bahn-Tickets und stornierten diese erneut, um einen anderen Gutscheincode über den Restwert zu erhalten.
      Bei den Flexpreis-Tickets hat die Bahn das Retourensystem nicht geändert, hier wird nach wie vor der komplette Betrag auf das gewählte Zahlungsmittel zurück überwiesen.
      Quelle: golem.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel