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Playstation 5: Verbraucherzentrale mahnt Saturn ab

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    • Playstation 5: Verbraucherzentrale mahnt Saturn ab



      Nach anhaltenden Lieferengpässen mahnt die Verbraucherzentrale in Sachsen den Elektronikhändler wegen intransparenter und unwirksamer AGB ab.


      Unzählige Saturn-Kunden warten nach wie vor auf ihre Playstation 5. Die neue Konsole erschien im November letzten Jahres und war noch vor dem offiziellen Release bei sämtlichen Händlern innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. Bei Händlern wie Saturn konnten Kunden die Konsole jedoch immerhin vorbestellen, das war sogar noch bis Mitte Januar möglich. Aber nach zahlreichen Beschwerden ist die Verbraucherzentrale Sachsen durch einen vorliegenden Fall auf eine offene Hintertür im Online-Handel aufmerksam geworden.
      Saturns AGB unter der Lupe
      Laut ihrer Pressemitteilung vom 15. Januar liegt der Verbraucherzentrale Sachsen folgender Fall vor: Ein Kunde bestellte seine Konsole bereits Ende September. Allerdings erhielt er dafür keine unverzügliche Bestellbestätigung. Dies ist aber im Online-Handel gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Saturn nun wegen unwirksamer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken abgemahnt. Saturn soll eine Unterlassungserklärung abgeben.
      Statt der gesetzlich vorgegebenen Eingangsbestätigung verschickte Saturn nur wenige Tage nach Bestellung eine Zahlungsaufforderung an den Kunden, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Jedoch führt genau das zu einem Problem, dass der Elektronikhändler offenbar mit einer Lücke in den allgemeinen Geschäftsbedingungen umgehen wollte. „Ein Blick in die AGB von saturn.de verrät, dass mit der Zahlung gar kein Vertrag zustande käme“, stellt Sten Wagner, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Sachsen klar. „Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung will saturn.de hier einen Vertrag geschlossen sehen“. Zudem heißt es in den AGB, dass bereits gezahlte Leistungen bei Nichtlieferung zurückgezahlt würden. Wie lange das Unternehmen das Geld der Kundinnen einbehält, bleibt dabei unbeantwortet.
      Aus Sicht des Verbrauchers
      Die Verbraucherzentrale Sachsen fasst den Umgang des
      Elektronikhändlers mit den Kunden laut ihrer Pressemitteilung nicht nur
      als unfreundlich auf, sondern auch als intransparent und unwirksam. Aus
      Sicht des Verbrauchers sei ein Vertrag geschlossen, wenn Saturn eine
      Zahlungsaufforderung versendet und wie vorliegend den Versand der Ware
      bei Zahlungseingang ankündigt. Warum sollte der Kunde schließlich im
      Voraus zahlen, ohne absehbare Gegenleistung und ohne abgeschlossenen
      Vertrag? Bisher hat sich Saturn zu der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen jedoch nicht geäußert
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel