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Rundfunkbeitrag: Eilantrag abgelehnt – ARD kündigt Folgen im Programm an

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  • Rundfunkbeitrag: Eilantrag abgelehnt – ARD kündigt Folgen im Programm an


    Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen einen höheren Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Quelle: dpa)
    Sachsen-Anhalt blockiert weiter als einziges Bundesland eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Dagegen kündigen nun ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
    Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigten ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio unabhängig voneinander am Dienstag an.
    Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow betonte: "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden."
    "Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit"
    ZDF-Intendant Thomas Bellut sagte: "Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."
    Vom Deutschlandradio hieß es, die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei nicht mehr gesichert. Man habe daher beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Intendant Stefan Raue betonte: "Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein. Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken."
    Zuvor war bekanntgeworden, dass Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlandweit blockiert.
    Quelle: t-online


    Mia san Mia und Mia san Tripel

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von ralf38 () aus folgendem Grund: Überschrift angepasst.


  • Hi!

    das war mir schon klar das die gierige ZDF/ARD Anstallt klagen wird.
    Wie wär mal noch ne Null Runde min für 10 Jahre...
    gruss

    sigi06

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    :nosupport:



  • Als erster öffentlich-rechtlicher Sender hat das ZDF Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.


    Ein Gerichtssprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag, der die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro vorsieht, eingereicht habe.
    Zudem ist laut Sprecher auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt worden. Mit dem Eilverfahren könnte zunächst vorgelagert eine vorläufige Entscheidung fallen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete zuvor nach eigenen Informationen über den Eingang der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
    Sachsen-Anhalt blockierte in dieser Woche die Anpassung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag in Magdeburg wieder zurückzog. Weil ausnahmslos alle Bundesländer zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Quelle: DF


    Mia san Mia und Mia san Tripel


  • © rcfotostock - stock.adobe.com


    18,36 Euro oder 17,50 Euro? Der eskalierte Streit um den Rundfunkbeitrag in Deutschland endet auf dem Tisch der Richter am Bundesverfassungsgericht. Die vorgelagerte Eil-Entscheidung wird erwartet.


    Das höchste Verfassungsgericht in Deutschland hat übernommen. Der Machtpoker in Sachsen-Anhalt zwischen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), seinen eigensinnigen Christdemokraten, den Koalitionspartnern SPD und Grünen und angepeitscht durch eine starke AfD in der Opposition ist vom Zankapfel Rundfunkbeitrag nun losgelöst. Es geht um die Frage, ob Haushalte tiefer in die Tasche greifen sollen und einen um 86 Cent höheren Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 zahlen: 18,36 Euro statt 17,50 Euro.
    Das Bundesverfassungsgericht könnte Aufschluss geben, wie die Blockade Sachsen-Anhalts vor einer Woche gegen das Beitragsplus zu deuten ist. Magdeburg setzte sich über den Willen der anderen Länder hinweg, die 86 Cent mittragen. Es müssen alle Länder Ja sagen, deshalb liegt das Vorhaben auf Eis. Die Richter könnten noch im Dezember eine Entscheidung zu einem Eil-Antrag der Sender treffen, in dem Hauptverfahren wird es erst später ein Urteil geben. Eine Anhörungsfrist für die Länder in der Eil-Sache lief am Mittwoch ab. Was das alles für die Geldbeutel der Bürger bedeuten wird? Unklar.
    CDU-Experten wollen ARD und ZDF langfristig privatisieren (DIGITAL FERNSEHEN berichtete)
    Rückblick: Die regierende CDU hätte im Landtag in Magdeburg mit der AfD eine Mehrheit gegen 18,36 Euro bilden können und damit das Auseinanderbrechen von Schwarz-Rot-Grün riskiert. Ministerpräsident Haseloff zog die Reißleine und nahm den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag wenige Tage vor der Abstimmung zurück. ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten in Karlsruhe.
    Am zähen Magdeburger Krach wurde abseits der politischen Dimension auch deutlich, wie komplex das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem mit einem Dickicht aus Staatsverträgen, Gremien und Ausschüssen ist. Die Länder sind auf der einen Seite: Sie steuern die Medienpolitik und beauftragen die Sender, greifen aber nicht ins Programm ein – Prinzip Staatsferne. Neben dem Auftrag wird auch dessen Finanzierung festgelegt: der Rundfunkbeitrag. Auf der anderen Seite stehen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie sind für Programminhalte samt Haushalt mit Personalkosten, Investitionen und konkrete Sparvorhaben in ihren Häusern zuständig.
    In Sachsen-Anhalt wurde der Streit um 18,36 Euro so hochgejazzt, dass es mitunter Verwischungen bei dieser Rollenaufteilung gab. Aus der CDU tauchte etwa die Frage auf: Braucht es so viele Programme? Das ist in Staatsverträgen zum Sender-Auftrag geregelt – die Politik richtete die Frage quasi an sich selbst und das überdies zu einem Zeitpunkt, als es bereits um die Beitragshöhe für den Auftrag ging.
    Die Koordinatorin der Länder-Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin, Heike Raab (SPD), machte diese Woche klar: „Wir sind uns darin einig, dass die Entscheidung über die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mit medienpolitischen Forderungen verquickt werden darf.“ Die Länder unterstützen bis auf Sachsen-Anhalt die Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.
    Die öffentlich-rechtlichen Sender sind in Deutschland beliebt, sie haben hohe Marktanteile. Beim älteren Publikum sind sie höher als beim jüngeren. Zugleich stehen ARD, ZDF und Deutschlandradio immer wieder in der Kritik: Manchmal ist diese differenziert und konstruktiv, manchmal ist sie emotional bis unerbittlich.
    Hohe Quoten und Marktanteile für ARD und ZDF
    Im Netz ist etwa von einer „Zwangsgebühr“ zu lesen, auch AfD-Politiker wählen diese Tonart mitunter. Ein Reizthema unter Kritikern sind die Intendantengehälter. Und es gibt Forderungen, die Sendern sollten viel mehr Tempo machen beim Sparen. Zum Gesamtbild gehört: Die Häuser haben vor Jahren Sparkurse angeschoben samt Stellenabbau und setzen Einsparziele in Millionenhöhe fort.
    Die Länder wollen den Reformprozess zum Auftrag und zur Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben. Man sehe weitere Einspar- sowie Optimierungsmöglichkeiten bei der Struktur, hieß es von der Rundfunkkommission in dieser Woche. Der sächsische Staatsminister Oliver Schenk (CDU), der Teil des Koordinatorenteams der Kommission ist, betonte, es sei wichtig aus der aktuellen Situation die richtigen Lehren zu ziehen: „Zu diesen gehört im Interesse aller Rundfunkbeitragszahlerinnen und -zahler ein besseres Abbilden der ostdeutschen Wirklichkeit vor und hinter der Kamera […]“. Damit sprach er einen weiteren Kritikpunkt an.
    Inmitten dieser Gemengelage stellt sich nach der Blockade aus Magdeburg die Frage, wie künftig der Rundfunkbeitrag entsteht. Möglicherweise wird Karlsruhe dazu Impulse liefern.
    Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle der Sender. 2019 kamen rund acht Milliarden Euro zusammen, die Haushalte, Firmen und Institutionen aufbrachten. Für die nächsten vier Jahre wurde eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro prognostiziert – so kommen die 86 Cent Rundfunkbeitragsplus zusammen. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009.
    KEF prüfte und senkte Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
    Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der per Staatsvertrag eingesetzten Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an. Das unabhängige Gremium prüft auf Sparsamkeit und streicht weg. Hätten die KEF-Experten den Bedarf ohne Abstriche akzeptiert, wären 19,24 Euro Rundfunkbeitrag herausgekommen. Die KEF gibt dann eine Empfehlung zum Beitrag ab wie in diesem Falle 18,36 Euro. Daran orientieren sich die Ministerpräsidenten und Landtage, die das letzte Wort haben. Sie müssen sich aber eng an der KEF orientieren, abweichen ist gemäß Rechtslage nur in engen Grenzen möglich.
    Es kommen nun vermehrt Ideen auf, wie man das mehrstufige Verfahren ändern könnte. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach sich dafür aus, das Verfahren für Staatsverträge grundsätzlich zu prüfen (DF berichtete). Vorstellbar sei, dass nur noch die Regierungsebene entscheide, sagte er der „Welt“. „Dann wären die Parlamente außen vor.“ Schon länger gibt es die Idee eines Index, nach dem sich die Höhe des Beitrags anlehnend etwa an Verbraucherpreise oder Inflation automatisch mitbewegen könnte.
    Die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg ging am Mittwoch im Landtag flankierend zu ihrer Kritik eines fehlenden Reformwillens bei der ARD sogar grundsätzlich auf das System des Rundfunkbeitrags ein: Sie brachte eine Öffnung für andere Medien sowie einen Medienfonds ins Gespräch.
    Quelle: DF


    Mia san Mia und Mia san Tripel


  • Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt.
    © Peter Kneffel / picture alliance/dpa
    Der Verfassungsgerichtshof hat die Eilanträge der Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
    Der Streit über die Rundfunkgebühren in Sachsen-Anhalt hatte in den vergangenen Wochen das Potenzial, die Keniakoalition in Magdeburg zu sprengen. Beinahe hätte die CDU-Landtagsfraktion mit der AfD gegen die Erhöhung der Gebühren um 86 Cent gestimmt. Ministerpräsident Rainer Haseloff verhinderte am 8. Dezember eine Abstimmung und blockierte damit vorübergehend die Erhöhung.
    ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das BVerfG solle feststellen, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, indem er die Zustimmung zum Staatsvertrag unterlassen hat. Außerdem wurde die Feststellung beantragt, dass der Landtag verpflichtet ist, dem Staatsvertrag zuzustimmen.
    Falsche Zuständigkeit
    Die Kläger stützten sich dabei vor allem auf Entscheidungen aus den Jahren 1994 und 2007. Demnach brauche es eine bedarfsgerechte Finanzierung, um die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren. Die Rundfunkfreiheit wird von Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Medienpolitische Fragen dürfen bei der Festsetzung des Beitrags nicht berücksichtigt werden.
    Tatsächlich sind es in der Regel nicht die Landtage, die über den konkreten Bedarf der Rundfunkanstalten zu entscheiden haben. Dieser wird durch die unabhängige »Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten« (KEF) geprüft. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den KEF-Empfehlungen leicht abzuweichen, muss aber konkret begründet werden.
    Quelle: spiegel.de


    Mia san Mia und Mia san Tripel


  • © Auerbach Verlag


    Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Sie seien nicht gut genug begründet worden, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag.


    Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden. Diese seien „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, hieß es in dem am Abend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)
    Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.
    Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Erhöhung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.
    Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfallsklausel im Änderungsstaatsvertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen. Sie sieht vor, dass der Vertrag gegenstandslos wird, wenn bis Jahresende nicht sämtliche Ratifikationsurkunden da sind. Die Sender hätten nicht vorgetragen, weshalb die Klausel einer späteren Anhebung des Beitrags im Wege stehen sollte.
    ARD kündigt Folgen im Programm an
    Die ARD hat nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf das Programm angekündigt. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.
    Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.
    Buhrow betonte: „Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache.“ Auch das Deutschlandradio will nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.“
    In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte „unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung.“
    ZDF sieht in Ablehnung des Eilantrages auch einen ermutigenden Punkt
    ZDF-Intendant Thomas Bellut hat die Eilantrags-Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts zur Blockade des Rundfunkbeitrags zur Kenntnis genommen und sieht zugleich einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.“
    Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.
    Die Richter werden in dem eigentlichen Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden erst später urteilen, die Eil-Anträge waren vorgelagert. In seiner Entscheidung dazu führte das Gericht am Dienstag zugleich aus, dass die Verfassungsbeschwerden „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ seien. Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung erscheine eine Verletzung der durch das Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit „zumindest möglich“.
    Quelle: DF


    Mia san Mia und Mia san Tripel


  • Hi!


    Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.
    wie gravierend werden die sein? Heißt das noch schlechteres TV Angebot oder noch mehr Werbung. Wie schlecht kann noch werden?
    Müssen wir jetzt eine Weihnachtliche Spenden Aktion starten für ARD/ZDF....
    gruss

    sigi06

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    :nosupport:



  • Hallo
    Naja manche Ratgeber Sendungen sind schon nicht schlecht, auch so manche Sendung ist auch gut gemacht, das kostet halt viel Geld ,was mich stört sind diese Rate Sendungen das hat mittlerweile solche Ausmasse angenommen ,das dieser Mist einen zu Halse raushängt fast jeder öffentlich rechtliche hat diese blöden Quiz Sendungen ,dort muss als erstes gestrichen werden und zwar um 80 %
    Ich würde Öffentlich rechtliche Privatisieren , wie in anderen Länder da geht es auch , zpsp Österreich da kann man Deutsches Fernsehen in Österreich schauen kostenlos ist das Normal? Wenn ich Fernsehprogramme aus Österreich
    in Deutschland sehen wollte dann werde ich zur Kasse gebeten, aber soweit ich weiß geht das eh nicht.

    und dann möchte ich nicht wissen was mit den Rundfunkgebühren noch alles bezahlt wird. na ja ihr wisst schon
    Ich bin für Privatisierung

    Flachz...........

  • Da die Öffentlichen mittlerweile sehr breit aufgestellt sind, auch immer mehr anbieten,
    stören mich die von mir ungeliebten Sender eigentlich nicht. Sicherlich, die Rateshows
    sind nervig, aber man muss sie nicht sehen und genauso geht es mir mit den Kochshows.

    Ich selbst plädiere dafür, dass das Ganze so bleibt, es den öffentlichen Auftrag gibt und
    dafür bin ich auch bereit, monatlich knapp einen Euro mehr zu zahlen. Es wird auch so
    kommen, nur nicht ab Januar 2021. Der Eilantrag war da wohl nicht ganz so schlüssig,
    dass die Richter dem zustimmen konnten.




  • Death Angel schrieb:

    Sicherlich, die Rateshows sind nervig, aber man muss sie nicht sehen und genauso geht es mir mit den Kochshows.
    Auch wenn du dir die Sendungen nicht ansiehst, mit bezahlen musst du die ja trotzdem ;) .
    Geht ja weniger darum was man sich ansieht, oder eben nicht, sondern wofür unsere monatlichen Gebühren ausgegeben werden.
    Könnte man ja auch sagen, wofür Helene Fischer jedes Jahr eine riesen Show spendieren?

  • Deshalb bin ich so gestrickt und habe kein Problem mit Ausgaben für Dinge, die ich nicht
    im TV mag bzw. mir nicht ansehe. So egoistisch sollte man nicht sein; andere zahlen ihre
    Gebühren demgegenüber auch für Sendungen, die ich mir ansehe und sie wahrscheinlich
    nicht, z.B. Dokumentationen und Berichte, Test für Verbraucher usw.




  • Rupert schrieb:

    ich bin definitiv für die Privatisierung mit einer Verschlüsselung aller Programme.
    Ich auch, und ich würde trotzdem für die Öffentlich-Rechtlichen bezahlen ,aber niemals für RTL und Co was dort gesendet wird ist mehr Werbung als alles andere und immer den selben Mist

    Flachzange

    EUCH ALLEN IM FORUM EIN SCHÖNES WEIHNACHTSFEST 'xmas9' 'xmas7' 'bye'

  • Wenn das so gemacht werden würde, ist die Kontrolle durch einen Medienstaatsvertrag nicht mehr so möglich,
    wie es jetzt gehandhabt wird. Und in privater Hand, was da so herauskommt, könnt ihr täglich bei den
    Maschmittelsendern Sat1, RTL, Vox, Pro7 & Co. sehen.

    Also, die wenigen Kröten tun mir nicht weh, die ich vierteljährig zahle. Ich bzw. wir alle geben für weit weniger
    wichtige Dinge Kohle aus, da kommt es darauf auch nicht mehr an - meine Meinung.




  • Sehe ich genauso, bin zwar auch kein Freund von Gebühren die einem aufgezwungen werden, nur in dem Fall habe ich auch nichts mehr auszusetzen.
    Hatte früher auch immer auf diese Gebühren gewettert und sehe das heute komplett anders.
    Wenn ich mir zum einen den ganzen Murks anschaue den die Privaten uns da als Unterhaltung vorsetzten und zum anderen deren häufige Unterbrechung bei jeder Sendung, dann bin ich um die Öffentlichen froh.
    Hier kann ich gute deutsche Krimis oder auch Filme ohne Werbung sehen und genießen.
    Und selbst bei den Vorabend Krimis die mit einer Werbung unterbrochen wird, habe ich immer noch die Möglichkeit diesen in der Mediathek ohne Werbung zu schauen, was bei den Privaten noch nicht mal über deren Mediatheken möglich ist.
    Kein support für Internet-Sharing!
    und kein Support per PM (Fragen bitte ins Forum)

    Bitte füllt euer Profil aus (Box und Image) ,das erleichtert es uns Euch zu helfen

  • Selber tun mir auch die paar Cent nicht weh . Aber es geht auch ums Prinzip. Warum soll dort nicht auch gespart werden , wieso auch dann kommt eine Gebührenerhöhung und wir machen so weiter wie gehabt. Man hätte ja genügend Möglichkeiten gehabt ( sd ab zuschalten), aber nein gibt ja noch Röhrenfernseher. Und seit doch mal ehrlich das Programm von unseren öffentlichen wird von Jahr zu Jahr immer schlechter und von den Wiederholungen wollen wir erst garnicht reden. Und ich glaube nicht wenn wir jetzt etwas mehr zahlen alles auf einmal besser wird und schlechter kann es auch nicht mehr werden. Traurig fand ich nur die Äußerungen von den Intendanten damit wir dann mit Verschlechterungen Leben müssen, naja wer sich keine Gedanken machen möchte oder will. muss sich eben einen neuen Job suchen.
    Ich wünsche euch ein besinnliches Weihnachtsfest und bleibt Gesund, was besseres gibt es nicht , den Rest kann man sich kaufen.
    Feiert schön im Kreise in eurer Familie, was mir dies Jahr leider verwehrt bleibt.

  • Bodo1960

    Traurig fand ich nur die Äußerungen von den Intendanten damit wir dann mit Verschlechterungen Leben müssen
    aber sein Gehalt wird nicht schlechter ,


    ...........das auch mit der Gebührenerhöhung mit finanziert wird , denke ich mal Flachz...........