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Fingerabdruck-Pflicht für den Perso kommt

    • Fingerabdruck-Pflicht für den Perso kommt



      Neue Personalausweise müssen ab August des kommenden Jahres zwei Fingerabdrücke enthalten. Passfotos aus dem Automaten stehen hingegen vor dem Aus.


      Mit diesem Bundestagsbeschluss vom späten Donnerstagabend setzt Deutschland europäisches Recht um. Einige Jahre später, im Mai 2025, treten zudem neue Vorgaben für Passbilder in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen. Das soll den Ausweis fälschungssicherer machen.
      Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten. Wenn der Bundesrat zustimmt und der Bundespräsident das Gesetz zügig unterzeichnet, könnte das noch im laufenden Jahr geschehen. Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
      Kinderreisepässe bleiben statt bislang sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig, allerdings mit der Möglichkeit von Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Biometrietaugliche Pässe bleiben hingegen weiterhin sechs Jahre gültig.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • fehlt blos noch der Iris Scan... :D

      ps: und wenn ich Mir die Fingerabdrücke weg ätzen lasse? :laecheln:
      Gruß Reiter

      Fragen gehören ins Forum und nicht in mein Postfach




    • Naja wichtig ist, dass die Daten dann weiterhin nur auf dem Ausweis gespeichert sind.

      Der Fingerabdruck ist ein besseres Identifikationsmerkmal als Unterschrift und Bild, was sich beides leicht fälschen lässt. Es geht darum, dass niemand mehr unter fremder Identität einfach Verträge unterzeichnen kann.
      Häufig werden die gefälschten Identitäten dann auch noch für Anschläge oder für das organisierte Verbrechen genutzt. Ein gutes Beispiel ist, ein Bankräuber mietet sich ein Fluchtwagen m.H. eines gestohlenes Ausweises und verkleidet sich sodass er dem Bild ähnlich sieht. Mit Fingerabdruck könnte er das Fahrzeug nicht unter falschen Namen mieten und an den kommt er nicht so einfach.

      Der zükünftige Vertrag soll per Fingerabdruck und Ausweis legitimiert werden.
      Irisscan wäre auch eine Möglichkeit, aber die Anschaffung für sowas ist sicher zu teuer und hochwertige Kameras/Scanner haben die Iris schon erfolgreich reproduzieren können.
      Wer hat schon hochwertige Bilder von seinen Fingern? :D

    • Personalausweis: Das ändert sich ab kommendem Jahr

      Personalausweise zu fälschen, soll künftig deutlich erschwert werden. Daher gelten ab 2021 neue Bestimmungen für die Dokumente - und die Kosten für die Ausstellung steigen spürbar.
      Vor zehn Jahren ist der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt worden. Gleichzeitig stieg damals die Gebühr - von zuvor acht Euro auf saftige 28,80 Euro. Im kommenden Jahr kommen auf Bürgerinnen und Bürger nun erneut Veränderungen beim "Perso" zu.
      Neue Personalausweise müssen ab August des kommenden Jahres zwei Fingerabdrücke enthalten, die auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt.
      Einige Jahre später, im Mai 2025, treten zudem neue Vorgaben für die Bilder in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen.
      Dadurch sollen Fälschungen erschwert werden. Digitale Bilder sind unter anderem wichtig, um das sogenannte Morphing zu verhindern: Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten.

      X statt männlich oder weiblich - womöglich schon dieses Jahr
      Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein "X" in den Reisepass eintragen lassen statt "M" für Mann oder "F" für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten. Wenn der Bundesrat zustimmt und der Bundespräsident das Gesetz zügig unterzeichnet, könnte das noch im laufenden Jahr geschehen. Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.

      Personalausweis: Ihre Rechte und Pflichten - und wie Sie Ihre Daten schützen

      Kinderreisepässe bleiben statt bislang sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig, allerdings mit der Möglichkeit von Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Biometrietaugliche Pässe bleiben hingegen weiterhin sechs Jahre gültig.

      Perso wird teurer: Ausweis jetzt noch umtauschen?
      Was der Bundesrat inzwischen durchgewunken hat: Statt 28,80 Euro wird der Ausweis ab dem kommenden Jahr 37 Euro kosten, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Das bedeutet fast 30 Prozent höhere Kosten als bisher. So mancher Verbraucher wird sich da die Frage stellen: Kann ich meinen jetzigen Ausweis noch zum alten Preis umtauschen, obwohl er noch nicht abgelaufen ist?
      Grundsätzlich gibt es nichts, was dagegen spricht. Auf dem offiziellen Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums heißt es ausdrücklich: "Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich."
      Menschen ab 24 Jahren müssen in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Die Gebührenerhöhung wird mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet.
      Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils sechs Euro verlangt. (af/mit Material der dpa)
      Quelle: web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel