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Amazon Prime Video: Ihr kauft nur eine Lizenz, nicht den Content

    • Amazon Prime Video: Ihr kauft nur eine Lizenz, nicht den Content

      Caschys Blog schrieb:

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      Wer bei Amazon im digitalen Shop einen Film oder eine Serie kauft, dem gehört der Inhalt an sich nicht.
      Vielmehr erwirbt derjenige damit eine eingeschränkte Nutzungslizenz.
      So könnten Inhalte rein theoretisch in Zukunft auch wieder wegfallen.
      Daran störte sich eine US-Amerikanerin und verklagte den Online-Riesen.

      Eingereicht wurde die Klage bereits im April 2020. Amazon strebt nun eine Abweisung der Sammelklage an, die für alle Nutzer gelten soll, die ab dem 25. April 2020 im digitalen Shop von Amazon Filme oder Serien gekauft haben.
      Laut Amazon weise man in seinen Nutzungsbedingungen deutlich darauf hin, dass nur eine Lizenz erworben werde.
      Auch sei dort vermerkt, dass der Zugriff auf Inhalte entfallen könnte, wenn ein Partner Amazon die Lizenz entziehe.

      Gleichzeitig vermerkt der Händler, dass die Klagende allerdings keinerlei Schaden erlitten habe.
      Alle ihre Inhalte seien nach wie vor vorhanden. Und seit dem Einreichen der Klage habe sie 13 neue Filme bzw. Serien im digitalen Shop erworben.
      Daher ziele die Klage auf ein unwahrscheinliches, hypothetisches Szenario ab und sei abzuweisen.

      Wie seht ihr das?
      Meiner Ansicht nach sollte man sich beim Kauf digitaler Inhalte immer der Tatsache bewusst sein, dass einem der Zugriff entzogen werden könnte – Anbieter können pleitegehen, Lizenzen auslaufen.
      Allerdings ist es bei einem Riesen wie Amazon eher unwahrscheinlich, dass solche Extremfälle eintreten.
      Und streng genommen darf man auch die auf einer Disc enthaltenen Inhalte nicht uneingeschränkt nutzen.
      Schließlich ist es auch dort untersagt, etwa die Disc für kommerzielle Vorführungen des Filmmaterials zu nutzen oder den Inhalt abseits des Rechts auf Privatkopie zu vervielfältigen.

      Author des Berichts :
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      André Westphal

      Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
      Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen.
      Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.
      Kein support für Internet-Sharing!
      und kein Support per PM (Fragen bitte ins Forum)

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    • Hallo

      Ich sehe das ein wenig anders. Was ich gekauft habe gehört ewig mir, und soll auch ewig uneingeschränkt nutzbar sein.
      Das hatt nix damit zu tun das einige es kopieren oder anderweitig nutzen könnten, so darf man das auch nicht sehen, dann dürfte niemals ein Ton, Video oder Datenträger verkauft werden, weil es theoretisch möglich wäre oder ist.
      Was ich damit sagen will ist das diese Lizenz mich dazu berechtigt uneingeschränkt mein gekauftetes Produkt zu nutzen in alle ewigkeit, den ich habe dafür bezahlt.
      Ich sehe das genauso wie der Kläger. Du kaufst dir doch auch kein Haus und drei Jahre später nimmt man es dir wieder weg bloß weil einer der Meinung ist das Werte einfach so verfallen können.

      mfg

    • Das hängt aber immer von den Nutzungsbedingungen ab, die du vor dem Kauf irgendwann
      mal akzeptiert hast. Der Erwerb einer Sache muss nicht zwangsläufig damit einher gehen,
      dass du die Sache bis in alle Ewigkeit nutzen darfst. Als Beispiel sei mal das MS-Office 365
      genannt, das kaufst du und nach einem Jahr, wenn du es nicht verlängerst, also neu bezahlst,
      ist Ende Gelände. ;)




    • Das Ganze ist ja kein Problem, wenn ich die Nutzungsbedingungen nicht kenne,
      aber dann vielleicht gegen eine Sache klage, die genau darin geschrieben steht.

      Natürlich macht das so gut wie niemand, sich alles vorher durchzulesen. Wenn ich
      wirklich die Beipackzettel jedes Medikamentes mir durchlesen würde, dürfte ich
      keines der kleinen Kügelchen einnehmen, was ich da alles bekommen kann. Also
      sollte ich mich mit den Risiken und Nebenwirkungen vorab vertraut machen und nicht
      einnehmen und dann rebellieren, wenn ich genau das bekomme, was mir im Beipack-
      zettel eventuell vorhergesagt wurde. :D