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DFL beschließt Corona-Auflagen für Stadionpublikum

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    • DFL beschließt Corona-Auflagen für Stadionpublikum

      © vitaliy_melnik - stock.adobe.com


      Auswärtskontingente, Stehplätze und Alkoholausschank: Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Proficlubs ein einheitliches Vorgehen beschlossen.


      Wie sollen die Fußballclubs mit einer möglichen Rückkehr der Stadionzuschauer umgehen? Zu diesem Thema kamen die Clubs der 1. und 2. Bundesliga zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zusammen. Ihr Ziel: ein einheitliches, zentrales Vorgehen. Als Basis sollen weiterhin „standort-individuelle Konzepte der Clubs im Sinne eines größtmöglichen Infektionsschutzes“ dienen. Diese müssen von den örtlichen Gesundheitsbehörden freigegeben werden, teilt die DFL jetzt mit.
      Nach intensiven Diskussionen habe man nun nachfolgende Beschlüsse gefasst. Sie beziehen sich auf den Fall, dass Stadionbesucher wieder zugelassen werden. Das ist vorerst aber noch ungewiss.
      • Die Proficlubs werden bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga bis Jahresende auf Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften verzichten. Der entsprechende Passus der Spielordnung, nach dem einem Gastverein grundsätzlich ein Ticket-Kontingent im Umfang von mindestens zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität zusteht, wird entsprechend angepasst. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, das bundesweite Reiseaufkommen von Fans – teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln – zu reduzieren und dadurch das potenzielle Infektionsrisiko zu verringern.

      • Ebenfalls auf freiwilliger Basis planen die Clubs, ihre Heimspiele bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchzuführen, um die schrittweise Anpassung der spieltagsbezogenen Abläufe an gänzlich neue Anforderungen im Zuschauerbereich zu ermöglichen und auf diesem Wege die Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards in den Stadien zu erleichtern.

      • Die Clubs verzichten bis zum 31. Oktober darauf, bei ihren Heimspielen Alkohol auszuschenken. In der DFL-Spielordnung ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich festgehalten, dass der Ausschank von alkoholischen Getränken bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga nur mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Behörden möglich ist. Die Clubs haben diesbezüglich eine Selbstverpflichtung beschlossen, eine entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Oktober gar nicht erst zu beantragen.

      • Die Proficlubs verpflichten sich, bei ihren Spielen sicherzustellen, dass im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten möglicher und eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können. Die genaue Ausgestaltung der zunächst für dieses Kalenderjahr vereinbarten Regelung liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der einzelnen Clubs, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten aufzunehmen haben.
      [Quelle: DFL]


      Mia san Mia und Mia san Tripel