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Sonderkündigungsrecht bei Sky: Das sagen Sky und Verbraucherschutz

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    • Sonderkündigungsrecht bei Sky: Das sagen Sky und Verbraucherschutz

      Die Corona-Krise dauert an und mit ihr setzt die Fußball-Bundesliga aus. Keine Spiele heißt auch, kein Live-Sport bei Sky. Doch hat man als Abonnent eines Sky-Sport-Pakets ein Sonderkündigungsrecht? Schließlich fordert der Pay-TV-Sender weiterhin Geld für etwas, dass er nicht liefern kann.

      Die Situation ist klar: Eigentlich wäre die Bundesliga kurz vor dem 28. Spieltag in vollem Gange. Doch die Stadien bleiben geschlossen, die DFL hat den Spielbetrieb pausiert. Wann es weiter geht? Das kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand sagen. Somit kommt auch Sky in die Bredouille. Schließlich ist Live-Sport und insbesondere die Übertragung der Bundesliga beim Pay-TV-Sender das große Ding. Wer nämlich die Spiele seiner Mannschaft im TV sehen will, kommt an Sky nicht vorbei.
      Doch: Wo keine Bundesliga, da auch keine Übertragung im Fernsehen. Viele Abonnenten laufen Sturm und hinterlassen zum Teil äußerst fragwürdige Kommentare in Foren. Trotz kostenloser Film-Pakete geben sich viele Kunden nicht zufrieden. Sie verlangen ihr Geld wieder und wollen sofort kündigen. So zumindest die Drohung gegenüber Sky. Doch hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Pay-TV-Sender wie Sky die versprochenen Inhalte nicht liefert? Auch, wenn es aufgrund einer Pandemie wie dem Corona-Virus ist?

      Sonderkündigungsrecht: Sky weicht aus

      Wir haben bei Sky nachgefragt. „Sky Sports steht im engen Austausch mit all seinen Partnern, um die Auswirkungen auf den jährlichen Sportkalender besser einschätzen zu können. Wir sind uns bewusst, dass sich die Situation schnell entwickelt und arbeiten mit Hochdruck daran, auch weiterhin unsere Leistungen für alle unsere Kunden erbringen zu können“, sagt uns Jacques Raynaud, Sport- und Media-Chef bei Sky.
      „Eine Reihe von Sportveranstaltungen wurde verschoben, aber nicht abgesagt, so dass wir erwarten, diese, wenn sie neu terminiert worden sind, zeigen zu können. Daher wird unser Live-Zeitplan wahrscheinlich für eine gewisse Zeit anders aussehen. Sobald mehr Informationen verfügbar sind, werden wir alle unsere Kunden auch weiterhin mit aktuellen Informationen versorgen“, erklärt Raynaud.
      Doch was heißt das nun? Im Moment, so scheint es, will sich Sky zu dem Thema „Sonderkündigungsrecht“ nicht äußern. Da man aber davon ausgeht, dass die Bundesliga und somit auch die Übertragungen der Spiele nur verschoben wurden, deutet alles darauf hin, dass man keine Sonderkündigung akzeptieren werde. Vieles hängt aber wohl auch von der DFL ab. Wird die Bundesliga-Saison 2019/2020 abgesagt, dürfte das Thema neu bewertet werden.
      Wird Sky seine Kunden entschädigen?
      Wie der Pay-TV-Sender uns weiterhin mitteilt, arbeite man eng mit Vertragspartnern zusammen, um die Auswirkungen zu verstehen. Bis dahin könne man nicht sagen, welche Entschädigung für Sky-Kunden angemessen sein wird. Eine erste Reaktion aber gab es bereits seitens Sky, wie wir hier bereits zusammengefasst haben.
      Sonderkündigungsrecht: das sagt der Verbraucherschutz
      In Groß­britannien hingegen bietet Sky seinen Kunden an, das Kunden­konto während der Coronavirus-Pause einzufrieren. Solange der Pay-TV-Sender also kein Fußball und keine Formel 1 liefern kann, müssen Abonnenten auch nichts bezahlen. Sky Deutschland bietet die Möglichkeit derzeit nicht an. Wie die Stiftung Warentest berichtet, sollte aber rein rechtlich dasselbe gelten wie für die Mitgliedschaft im Fitness­studio.
      „Der Dienst kann die gebuchten Leistungen nicht erbringen? Dann verliert der Kunde seinen Nutzungs­anspruch, der Anbieter verliert sein Recht, Bezahlung verlangen zu dürfen“, so der Verbraucherschutz. „Hat der Kunde schon für das ganze Jahr oder sogar 24 Monate gezahlt, kann er den Teil des Entgelts erstattet verlangen, der auf die Corona-Zeit entfällt“, erklärt man. Monats-Abos wie etwa Sky Ticket lassen sich aber natürlich regulär zum Ende des laufenden Monats kündigen.
      Quelle: Inside digital


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • na das wird sicher lustig...
      jetzt wird auch Sky in die predulie kommen...wenn alle ihr Geld wieder wollen
      Ganz ehrlich, ich würde auch mein Geld zurück verlangen wenn jemand die Gegenleistung nicht erbringen kann.. zumal das Geld für wichtigere Sachen gebraucht werden könnte
      Gruß Reiter

      Fragen gehören ins Forum und nicht in mein Postfach




    • Sky hat doch schon vorgesorgt
      boxpirates.to/index.php?thread…&postID=965600#post965600

      Ich bin natürlich auch betroffen, habe aber meinen Vertrag wegen Vertragsverletzung außerordentlich gekündigt. Für März 2020 haben sie mir natürlich auch wieder eine Mahnung über 76,99 € geschickt, obwohl der Vertrag seit Dezember 2019 über 27,99 € läuft. Bisher hätten sie die Beträge ja abbuchen können, aber jetzt reicht es mir und ich habe die Einzugsermächtigung zur Sicherheit widerrufen.

    • Naja, zurückbuchen ist ja schon o.k., aber du solltest denen den bisherigen Betrag
      schon unter Vorbehalt überweisen, bis sich beide Seiten geeinigt haben. Dann können
      die dir nichts und du kannst jederzeit nachweisen, dass du zunächst deiner bisherigen
      Verpflichtung auf Zahlung des monatlichen und vereinbarten Abopreises nachgekommen
      bist.




    • Sky hatte bis zuletzt ein SEPA-Lastschriftmandat und hat nicht mehr abgebucht, Nichtzahlung kann mir also kaum zur Last gelegt werden ;) .
      Das war auch der Grund, wieso ich die Einzugsermächtigung nicht bei meiner Kündigung widerrufen habe.
      Ich bin kein Jurist und weiß auch nicht, ob mein Vorgehen so rechtens ist, aber alles muss ich mir von Sky auch nicht gefallen lassen.
      Es sind seit meinem letzten Schreiben 1 1/2 Wochen vergangen, wahrscheinlich wird dies ignoriert und im April bekomme ich dann wieder eine Mahnung.

    • Jogi29 schrieb:

      ...aber alles muss ich mir von Sky auch nicht gefallen lassen
      Nein, natürlich nicht, aber du solltest denen auch keine Angriffsfläche bieten, dir an die Karre fahren zu können.
      Jurist bin ich auch nicht, aber, so denke ich, hilft mir in den meisten Fällen mein gesunder Menschenverstand
      (hoffentlich bleibt das so) :D
      Übrigens, falls die ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Summe beauftragen, unbedingt der Sache widersprechen.
      Und sollte ein amtlicher Mahnbescheid einflattern, da muss gehandelt werden. Ein Mahnbescheid wird ohne Prüfung
      der Sachlage ausgestellt, kostet eine Gebühr für den Antragsteller und wird von Amtswegen zugesandt. Wenn du
      denen glaubhaft nachweisen kannst, dass du mit deinen Zahlungen nicht im Verzug bist, ist die Sache für die erledigt.
      Ansonsten würde eines Tages der nette Herr mit den kleinen Aufklebern vor deiner Tür stehen und um Einlass bitten.