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Klage von Verbraucherschützern Netflix: Gericht verbietet willkürliche Preiserhöhungen

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    • Klage von Verbraucherschützern Netflix: Gericht verbietet willkürliche Preiserhöhungen

      Netflix-App auf einem Smart TV: Der Streaming-Dienst hat eine Klausel, in der er sich Preiserhöhungen vorbehält.

      Laut den aktuellen Nutzerbedingungen von Netflix müssen Nutzer jederzeit mit einer Preiserhöhung rechnen. Verbraucherschützer haben gegen die entsprechende Klausel geklagt mit Erfolg.

      Netflix hat sich in seinen Nutzungsbedingungen das Recht zugesichert, jederzeit die Preise zu erhöhen. Laut einem Urteil aus Berlin ist so eine Klausel jedoch nicht zulässig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Netflix kann sie anfechten.
      Nach Ansicht des Berliner Kammergerichts darf das Unternehmen seine Preise nur unter bestimmten Bedingungen erhöhen, beispielsweise, weil die Betriebskosten gestiegen sind. In den Netflix-Bedingungen steht davon jedoch nichts. Hier heißt es nur, dass sich die Preise "gelegentlich" ändern können, also auch grundlos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt und im März Recht bekommen.
      Netflix hatte seine Abo-Preise in Deutschland zuletzt im April 2019 angepasst. Nutzer, die in hoher Qualität und auf mehreren Geräten streamen wollen, zahlen seither mehr. Der Einstiegstarif blieb unverändert bei 7,99 Euro pro Monat.
      Netflix informiert seine Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung. Dadurch bleibt den Kunden Zeit, das Monats-Abo rechtzeitig zu kündigen, wenn sie die Änderungen nicht akzeptieren wollen.
      quelle: t-online


      Mia san Mia und Mia san Tripel