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Übergangsfrist für Kartenzahlungen im Internet bis Ende 2020

    • Übergangsfrist für Kartenzahlungen im Internet bis Ende 2020

      Die Finanzaufsicht Bafin erlaubt noch bis Ende 2020 Zahlungen per Kreditkarte im Internet mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen.

      Die Behörde werde "nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche starke Kundenauthentifizierung ausführen", teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Donnerstag mit.


      Eigentlich
      gilt nach neuen EU-Regeln ("Payment Service Directive"/"PSD2") seit dem
      14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim
      Einkaufen im Internet die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung.
      Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei
      folgenden Möglichkeiten nachweisen: "Wissen" (z.B. Geheimnummer/PIN),
      "Besitz" (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte), "Sein" (biometrische
      Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck).


      Bei Kreditkarten sind die
      Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten
      können relativ leicht ausgespäht werden. Darum verlangt das Gesetz bei
      Kreditkartenzahlungen künftig zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum
      Beispiel ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN), die sich der
      Kunde für das jeweilige Geschäft auf sein Handy schicken lässt.


      Doch
      weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung hat, gewährte die
      Bafin im August einen zunächst zeitlich nicht genau begrenzten Aufschub.
      Im Handel bestehe "nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf", stellten
      die Aufseher damals fest.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel