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Es geht um 13 Milliarden Euro EU-Gericht hebt Entscheidung im Apple-Steuerstreit auf

    • Es geht um 13 Milliarden Euro EU-Gericht hebt Entscheidung im Apple-Steuerstreit auf

      Mit der Steuernachforderung von 13 Milliarden Euro an Apple sorgte EU-Kommissarin Margrethe Vestager vor drei Jahren für viel Aufsehen. Jetzt treffen die beiden Seiten vor dem EU-Gericht aufeinander.

      Die US-Steuerreform hat den Konflikt inzwischen noch komplexer gemacht. Im Streit zwischen Apple und der EU-Kommission um die 13 Milliarden Euro schwere Steuernachzahlung in Irland wird es ernst. Die beiden Seiten treffen am Dienstag und Mittwoch mit ihren Argumenten vor dem EU-Gericht aufeinander.

      EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem iPhone-Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple - und auch Irland - streiten das ab.

      Im Kern des Streits liegt die Frage, wo Unternehmensgewinne besteuert werden müssen. Aus Sicht der Kommission ordnete Apple Erträge "Verwaltungssitzen" zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen. Der Konzern erklärt, dass ein Großteil seiner Gewinne in den USA zu versteuern sei, weil dort mit der Entwicklungsarbeit auch die Werte geschaffen würden.

      Die
      in Irland angehäuften Auslandsgewinne waren nach Auslegung von Apple
      dort nur in Erwartung günstigerer Steuerkonditionen in den USA geparkt
      worden. In den USA wurden bis zur 2018 in Kraft getretenen Steuerreform
      35 Prozent auf Auslandsgewinne amerikanischer Unternehmen fällig. Mit
      der Reform von Präsident Donald Trump wurde auf die angesammelten
      Gewinne ein Abschlag mit einem deutlich niedrigeren Satz fällig - der
      zugleich unabhängig davon bezahlt werden musste, ob das Geld in die USA
      transferiert wird.

      Apple gehörte zu den vielen amerikanischen
      Firmen, die danach Milliarden ins Heimatland holten. Die US-Regierung
      hatte entsprechend auch betont, dass die Steuerzahlungen ihr zustünden.
      Apple zahlte nach Angaben von Januar 2018 rund 38 Milliarden Dollar
      Steuern auf den im Ausland gelagerten Geldberg von 252 Milliarden
      Dollar. Die EU-Kommission betonte danach, der Schritt ändere nichts an
      der Forderung, die Steuern in Irland nachzuzahlen. Apple hinterlegte
      samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto.

      Für
      Vestager, die in der neuen Kommission zusätzlich auch stärker die
      Digitalpolitik prägen soll, war das Verfahren gegen Apple einer der
      Höhepunkte ihrer bisherigen Karriere. Der Ausgang des Streits könnte
      wichtige Weichen für die Besteuerung von US-Unternehmen und das künftige
      Vorgehen gegen Technologieriesen stellen. Zu Vestagers Aufgaben könnte
      es in Zukunft gehören, eine europäische Steuer für Digitalunternehmen zu
      entwerfen.

      Rund um den Streit kochten immer wieder die Emotionen
      hoch. So hatte Apple-Chef Tim Cook die Kritik Vestagers, Apple habe in
      Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent
      bezahlt, als "politischen Dreck" bezeichnet. Die Kommission muss in
      Luxemburg unter anderem nachweisen, dass Apple in Irland
      Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar
      waren. Nach der Entscheidung des EU-Gerichts können die Seiten noch in
      Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen.

      Das dürfte den Streit dann noch um weitere Jahre verlängern.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ralf38 () aus folgendem Grund: Überschrift angepasst


    • Nach Ansicht der EU-Kommission schuldet Apple der Europäischen Union
      13 Milliarden Euro an nicht gezahlten Steuern. Der iPhone-Konzern hält
      dagegen – und bekommt Rückendeckung vom EU-Gericht.

      Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, wie die Richter am Mittwoch erläuterten.
      Die Entscheidung ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.
      Keine Sonderkonditionen für den iPhone-Konzern
      EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.
      Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.
      Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.
      Es geht um mehr als nur ums Geld
      Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple ging geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.
      Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.
      USA locken Firmen mit Steuervergünstigungen
      Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig – unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht. Apple zahlt an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 21 Milliarden Dollar Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht. Die Kommission bestritt zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Die Richter bemängelten zwar, dass Apples damalige Steuervereinbarungen nur unzureichend dokumentiert worden seien – befanden die Argumente der Kommission aber nicht für ausreichen.


      Mia san Mia und Mia san Tripel