Für einen Kabelanschluss zahlt nicht nur der Endkunde, sondern auch die TV- und Radioanbieter, die ihre Programme einspeisen wollen. Dem Spartensender "Welt der Wunder" sind diese Gebühren von Unitymedia nun zu hoch.
Hendrik Hey erklärte gegenüber dem Mediendienst, dass die hohen
Einspeisegebühren des Kabelnetzbetreibers der Grund für das
Verbreitungsende seien. Es sei für das Unternehmen monatlich ein sehr
hoher Betrag für die Einspeisung aufzubringen, eine Refinanzierung
konnte man bislang nicht erreichen. Eine Rückkehr ins Kabel sei aber
nicht auszuschließen, man hoffe auf günstigere Einspeise- oder
Kombipakete im Zuge der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone.
Um die Entrichtung von Einspeisegebühren ins Kabelnetz war seit
einer Vertragskündigung von ARD und ZDF bei Vodafone und Unitymedia 2012
schon einmal ein langjähriger Kabelstreit entbrannt,
der sechs Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Öffentlich-Rechtlichen
hatten die Zahlungen damals unter Verweis auf die "Must-Carry"-Regeln
verweigert, worauf hin die Kabelnetzbetreiber viele HDTV-Versionen aus
den eigenen Netzen verbannten. 2018 gab es nach vielen Gerichtsurteilen
schließlich Einigungen zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Kabelnetzbetreibern.
Über Satellit ist der Kanal via Astra 19,2º Ost Astra 1 (19,2°O)
Frequenz: 12663 H, 22000, 5/6 wie gewohnt weiter unverschlüsselt zu
empfangen.
Quelle: Df
Hendrik Hey erklärte gegenüber dem Mediendienst, dass die hohen
Einspeisegebühren des Kabelnetzbetreibers der Grund für das
Verbreitungsende seien. Es sei für das Unternehmen monatlich ein sehr
hoher Betrag für die Einspeisung aufzubringen, eine Refinanzierung
konnte man bislang nicht erreichen. Eine Rückkehr ins Kabel sei aber
nicht auszuschließen, man hoffe auf günstigere Einspeise- oder
Kombipakete im Zuge der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone.
Um die Entrichtung von Einspeisegebühren ins Kabelnetz war seit
einer Vertragskündigung von ARD und ZDF bei Vodafone und Unitymedia 2012
schon einmal ein langjähriger Kabelstreit entbrannt,
der sechs Jahre die Gerichte beschäftigte. Die Öffentlich-Rechtlichen
hatten die Zahlungen damals unter Verweis auf die "Must-Carry"-Regeln
verweigert, worauf hin die Kabelnetzbetreiber viele HDTV-Versionen aus
den eigenen Netzen verbannten. 2018 gab es nach vielen Gerichtsurteilen
schließlich Einigungen zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Kabelnetzbetreibern.
Über Satellit ist der Kanal via Astra 19,2º Ost Astra 1 (19,2°O)
Frequenz: 12663 H, 22000, 5/6 wie gewohnt weiter unverschlüsselt zu
empfangen.
Quelle: Df
Mia san Mia und Mia san Tripel