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Bild-in-Bild-Verbot? Geplanter Medienstaatsvertrag in der Kritik

    • Bild-in-Bild-Verbot? Geplanter Medienstaatsvertrag in der Kritik

      Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags schränkt Experten zufolge die Freiheit der Nutzer ein, blockiere Innovationen und greife unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein. Demnach könnte auch Bild-in-Bild oder Split-Screen verboten werden, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann.

      Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Bundesländer besonders wichtig sind. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiere diese Regelung existierende Marktpositionen; neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. Zu den Kritikern gehören der Verband der Kabelnetzbetreiber ANGA, der Digitalverband Bitkom, der Verband der Internetwirtschaft eco sowie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI.

      Außerdem
      sieht der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer
      können künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden
      Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden.
      Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem
      Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch
      den Nutzer veranlasst werden.

      Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer
      zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollen ohne Erlaubnis der
      beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein. "Der derzeitige Entwurf
      des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten
      vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich,
      weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der
      aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der
      Verbraucher", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

      Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs fordern
      die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten
      Medienstaatsvertrags. Dieser muss faire Wettbewerbsbedingungen und
      Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er muss
      unbürokratisch und effizient umsetzbar sein, und die Autonomie der
      Zuschauer in den Mittelpunkt stellen.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • ralf38 schrieb:

      Demnach könnte auch Bild-in-Bild oder Split-Screen verboten werden, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann
      Heute ist der 1. August, nicht der 1. April, falls man das vergessen hat. 'smilie_frech_154'