Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags schränkt Experten zufolge die Freiheit der Nutzer ein, blockiere Innovationen und greife unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein. Demnach könnte auch Bild-in-Bild oder Split-Screen verboten werden, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann.
Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Bundesländer besonders wichtig sind. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiere diese Regelung existierende Marktpositionen; neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. Zu den Kritikern gehören der Verband der Kabelnetzbetreiber ANGA, der Digitalverband Bitkom, der Verband der Internetwirtschaft eco sowie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI.
Außerdem
sieht der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer
können künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden
Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden.
Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem
Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch
den Nutzer veranlasst werden.
Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer
zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollen ohne Erlaubnis der
beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein. "Der derzeitige Entwurf
des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten
vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich,
weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der
aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der
Verbraucher", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs fordern
die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten
Medienstaatsvertrags. Dieser muss faire Wettbewerbsbedingungen und
Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er muss
unbürokratisch und effizient umsetzbar sein, und die Autonomie der
Zuschauer in den Mittelpunkt stellen.
Quelle: DF
Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Bundesländer besonders wichtig sind. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiere diese Regelung existierende Marktpositionen; neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. Zu den Kritikern gehören der Verband der Kabelnetzbetreiber ANGA, der Digitalverband Bitkom, der Verband der Internetwirtschaft eco sowie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI.
Außerdem
sieht der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer
können künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden
Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden.
Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem
Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch
den Nutzer veranlasst werden.
Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer
zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollen ohne Erlaubnis der
beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein. "Der derzeitige Entwurf
des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten
vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich,
weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der
aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der
Verbraucher", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs fordern
die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten
Medienstaatsvertrags. Dieser muss faire Wettbewerbsbedingungen und
Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er muss
unbürokratisch und effizient umsetzbar sein, und die Autonomie der
Zuschauer in den Mittelpunkt stellen.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel