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Urteil: Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein

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    • Urteil: Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein

      Urteil: Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein


      10.07.2019, 12:15 Uhr, dpa
      Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.


      Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).

      Hintergrund
      des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen
      Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der
      Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert
      habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.

      Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass
      Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein
      E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in
      Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa
      elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem.
      Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich
      zugänglich gemacht werden.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel