Urteil: Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein
10.07.2019, 12:15 Uhr, dpa
Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.
Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).
Hintergrund
des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen
Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der
Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert
habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.
Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass
Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein
E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in
Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa
elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem.
Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich
zugänglich gemacht werden.
Quelle: DF
10.07.2019, 12:15 Uhr, dpa
Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.
Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).
Hintergrund
des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen
Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der
Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert
habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.
Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass
Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein
E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in
Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa
elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem.
Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich
zugänglich gemacht werden.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel