Verschiedene Staatsanwaltschaften verschicken momentan Schreiben an die
User von CCCam-Service.com. Darin wird ihnen vorgeworfen, diesen
illegalen Cardsharing-Anbieter genutzt zu haben. Der Vorwurf lautet auf
den Verdacht des Computerbetruges und des unerlaubten Eingriffs in
technische Schutzmaßnahmen nebst der Beihilfe zum Ausspähen von Daten.
Zudem hat man sich dabei kostenpflichtige Leistungen erschlichen.
CCCam-Service.com: Polizei folgte der Spur des Geldes
Auf die Spur kamen die Ermittler durch Bitcoin-Transaktionen zur Zahlung
des illegalen Angebotes. Man ermittelt gegen die Eigentümer von nicht
weniger als 16.099 (!) Bitcoin-Adressen. Den Ermittlern liegen die Daten
des entsprechenden Wallets vor. Unter ihnen waren 2.427 Unvorsichtige,
die den deutschen Anbieter Bitcoin.de zur Zahlungsabwicklung genutzt
haben. Da die Betreibergesellschaft Bitcoin Deutschland AG der deutschen
Rechtsprechung unterliegt, sind sie dazu verpflichtet, die Identität
ihrer Nutzer zu überprüfen. Die Zahlung mittels BTC mittels Bitcoin.de
bringt die Verdächtigen nun in arge Probleme.
Vorladung erhalten, was tun?
Wer einen Cardsharing Dienst nutzt, macht sich gemäß § 202 a StGB, wegen
des Verdachts des Ausspähens von Daten strafbar und auch wegen
Computerbetruges. Die vertragswidrige Inanspruchnahme von
Pay-TV-Diensten, durch Cardsharing erfüllt den Tatbestand des § 265 a
StGB (Erschleichen von Leistungen).
Unser Tipp: Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht,
gehen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Unterstützung zu einer
Vernehmung. Der Fachanwalt kann Ihren Termin zur Vorladung absagen.
Zudem erhält er nach wenigen Wochen Akteneinsicht. Dann erst ist im
Detail klar, welche Beweise gegen Sie vorliegen und welche straf- bzw.
zivilrechtlichen Konsequenzen auf Sie zukommen können. Sofern die
Beweislage dünn ist (hier allerdings nicht!) oder illegale Dienste nur
in einem geringfügigen Umfang genutzt wurden, kann der Fachanwalt eine
außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeiführen.
Portal weiterhin online!
Die ganze Angelegenheit erscheint kurios und nicht weniger überraschend,
weil das illegale Portal weiterhin im Internet verfügbar ist. Im Sommer
letzten Jahres haben wir eindringlich vor einer Anmeldung gewarnt, weil
CCCam-Service.com in der Vergangenheit viele Kunden abgezockt hat. Dies
gaben auch in mehreren einschlägigen Foren viele enttäuschte Anwender
bekannt. Es gab allerdings auch immer wieder Meldungen von Personen, die
ihre bezahlten Lines tatsächlich noch erhalten haben.
Hintergrund: Das Portal bietet für 10 Euro pro Monat illegales
Cardsharing für die Pay-TV-Anbieter Al Jazeera, Sky, Nova, Digiturk,
Polsat, Willy.Tel, Redlight HD, Penthouse HD, ORF, Orange und viele
andere mehr. Umso länger man sich vertraglich verpflichtet, umso
preiswerter wird der Dienst pro Monat. Auf der Webseite behauptet man,
bei der Zahlung mittels Bitcoin würde man keine Realdaten benötigen.
Dies ist allerdings abhängig vom Online-Handelsportal falsch. Die
meisten Krypto-Portale, auch die außerhalb Deutschlands, verlangen bei
der Anmeldung eine Identifizierung mittels Ausweis. Wer seinen Ausweis
nicht einscannen oder vor die Webcam halten will, bekommt halt keinen
Account. So einfach ist das.
Wer den Aussagen von CCCam-Service.com blind vertraut hat, der hat nun leider das Nachsehen.
Quelle; tarnkappe
User von CCCam-Service.com. Darin wird ihnen vorgeworfen, diesen
illegalen Cardsharing-Anbieter genutzt zu haben. Der Vorwurf lautet auf
den Verdacht des Computerbetruges und des unerlaubten Eingriffs in
technische Schutzmaßnahmen nebst der Beihilfe zum Ausspähen von Daten.
Zudem hat man sich dabei kostenpflichtige Leistungen erschlichen.
CCCam-Service.com: Polizei folgte der Spur des Geldes
Auf die Spur kamen die Ermittler durch Bitcoin-Transaktionen zur Zahlung
des illegalen Angebotes. Man ermittelt gegen die Eigentümer von nicht
weniger als 16.099 (!) Bitcoin-Adressen. Den Ermittlern liegen die Daten
des entsprechenden Wallets vor. Unter ihnen waren 2.427 Unvorsichtige,
die den deutschen Anbieter Bitcoin.de zur Zahlungsabwicklung genutzt
haben. Da die Betreibergesellschaft Bitcoin Deutschland AG der deutschen
Rechtsprechung unterliegt, sind sie dazu verpflichtet, die Identität
ihrer Nutzer zu überprüfen. Die Zahlung mittels BTC mittels Bitcoin.de
bringt die Verdächtigen nun in arge Probleme.
Vorladung erhalten, was tun?
Wer einen Cardsharing Dienst nutzt, macht sich gemäß § 202 a StGB, wegen
des Verdachts des Ausspähens von Daten strafbar und auch wegen
Computerbetruges. Die vertragswidrige Inanspruchnahme von
Pay-TV-Diensten, durch Cardsharing erfüllt den Tatbestand des § 265 a
StGB (Erschleichen von Leistungen).
Unser Tipp: Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht,
gehen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Unterstützung zu einer
Vernehmung. Der Fachanwalt kann Ihren Termin zur Vorladung absagen.
Zudem erhält er nach wenigen Wochen Akteneinsicht. Dann erst ist im
Detail klar, welche Beweise gegen Sie vorliegen und welche straf- bzw.
zivilrechtlichen Konsequenzen auf Sie zukommen können. Sofern die
Beweislage dünn ist (hier allerdings nicht!) oder illegale Dienste nur
in einem geringfügigen Umfang genutzt wurden, kann der Fachanwalt eine
außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeiführen.
Portal weiterhin online!
Die ganze Angelegenheit erscheint kurios und nicht weniger überraschend,
weil das illegale Portal weiterhin im Internet verfügbar ist. Im Sommer
letzten Jahres haben wir eindringlich vor einer Anmeldung gewarnt, weil
CCCam-Service.com in der Vergangenheit viele Kunden abgezockt hat. Dies
gaben auch in mehreren einschlägigen Foren viele enttäuschte Anwender
bekannt. Es gab allerdings auch immer wieder Meldungen von Personen, die
ihre bezahlten Lines tatsächlich noch erhalten haben.
Hintergrund: Das Portal bietet für 10 Euro pro Monat illegales
Cardsharing für die Pay-TV-Anbieter Al Jazeera, Sky, Nova, Digiturk,
Polsat, Willy.Tel, Redlight HD, Penthouse HD, ORF, Orange und viele
andere mehr. Umso länger man sich vertraglich verpflichtet, umso
preiswerter wird der Dienst pro Monat. Auf der Webseite behauptet man,
bei der Zahlung mittels Bitcoin würde man keine Realdaten benötigen.
Dies ist allerdings abhängig vom Online-Handelsportal falsch. Die
meisten Krypto-Portale, auch die außerhalb Deutschlands, verlangen bei
der Anmeldung eine Identifizierung mittels Ausweis. Wer seinen Ausweis
nicht einscannen oder vor die Webcam halten will, bekommt halt keinen
Account. So einfach ist das.
Wer den Aussagen von CCCam-Service.com blind vertraut hat, der hat nun leider das Nachsehen.
Quelle; tarnkappe
Mia san Mia und Mia san Tripel