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CCCam-Service.com: Nutzer erhalten Vorladungen

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    • CCCam-Service.com: Nutzer erhalten Vorladungen

      Verschiedene Staatsanwaltschaften verschicken momentan Schreiben an die
      User von CCCam-Service.com. Darin wird ihnen vorgeworfen, diesen
      illegalen Cardsharing-Anbieter genutzt zu haben. Der Vorwurf lautet auf
      den Verdacht des Computerbetruges und des unerlaubten Eingriffs in
      technische Schutzmaßnahmen nebst der Beihilfe zum Ausspähen von Daten.
      Zudem hat man sich dabei kostenpflichtige Leistungen erschlichen.

      CCCam-Service.com: Polizei folgte der Spur des Geldes

      Auf die Spur kamen die Ermittler durch Bitcoin-Transaktionen zur Zahlung
      des illegalen Angebotes. Man ermittelt gegen die Eigentümer von nicht
      weniger als 16.099 (!) Bitcoin-Adressen. Den Ermittlern liegen die Daten
      des entsprechenden Wallets vor. Unter ihnen waren 2.427 Unvorsichtige,
      die den deutschen Anbieter Bitcoin.de zur Zahlungsabwicklung genutzt
      haben. Da die Betreibergesellschaft Bitcoin Deutschland AG der deutschen
      Rechtsprechung unterliegt, sind sie dazu verpflichtet, die Identität
      ihrer Nutzer zu überprüfen. Die Zahlung mittels BTC mittels Bitcoin.de
      bringt die Verdächtigen nun in arge Probleme.

      Vorladung erhalten, was tun?
      Wer einen Cardsharing Dienst nutzt, macht sich gemäß § 202 a StGB, wegen
      des Verdachts des Ausspähens von Daten strafbar und auch wegen
      Computerbetruges. Die vertragswidrige Inanspruchnahme von
      Pay-TV-Diensten, durch Cardsharing erfüllt den Tatbestand des § 265 a
      StGB (Erschleichen von Leistungen).

      Unser Tipp: Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht,
      gehen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Unterstützung zu einer
      Vernehmung. Der Fachanwalt kann Ihren Termin zur Vorladung absagen.
      Zudem erhält er nach wenigen Wochen Akteneinsicht. Dann erst ist im
      Detail klar, welche Beweise gegen Sie vorliegen und welche straf- bzw.
      zivilrechtlichen Konsequenzen auf Sie zukommen können. Sofern die
      Beweislage dünn ist (hier allerdings nicht!) oder illegale Dienste nur
      in einem geringfügigen Umfang genutzt wurden, kann der Fachanwalt eine
      außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeiführen.

      Portal weiterhin online!
      Die ganze Angelegenheit erscheint kurios und nicht weniger überraschend,
      weil das illegale Portal weiterhin im Internet verfügbar ist. Im Sommer
      letzten Jahres haben wir eindringlich vor einer Anmeldung gewarnt, weil
      CCCam-Service.com in der Vergangenheit viele Kunden abgezockt hat. Dies
      gaben auch in mehreren einschlägigen Foren viele enttäuschte Anwender
      bekannt. Es gab allerdings auch immer wieder Meldungen von Personen, die
      ihre bezahlten Lines tatsächlich noch erhalten haben.

      Hintergrund: Das Portal bietet für 10 Euro pro Monat illegales
      Cardsharing für die Pay-TV-Anbieter Al Jazeera, Sky, Nova, Digiturk,
      Polsat, Willy.Tel, Redlight HD, Penthouse HD, ORF, Orange und viele
      andere mehr. Umso länger man sich vertraglich verpflichtet, umso
      preiswerter wird der Dienst pro Monat. Auf der Webseite behauptet man,
      bei der Zahlung mittels Bitcoin würde man keine Realdaten benötigen.
      Dies ist allerdings abhängig vom Online-Handelsportal falsch. Die
      meisten Krypto-Portale, auch die außerhalb Deutschlands, verlangen bei
      der Anmeldung eine Identifizierung mittels Ausweis. Wer seinen Ausweis
      nicht einscannen oder vor die Webcam halten will, bekommt halt keinen
      Account. So einfach ist das.

      Wer den Aussagen von CCCam-Service.com blind vertraut hat, der hat nun leider das Nachsehen.

      Quelle; tarnkappe


      Mia san Mia und Mia san Tripel