Mächtig Ärger Kölner knackt Sky und streamt es für Spottpreis im Netz
Einer der Angeklagten im Gerichtsgebäude.
Es war ein lukratives und zugleich illegales Geschäftsmodell, das sich ein Kölner Informatiker (27) mit einem Bekannten (28) aus Aachen ausgedacht hat. Die Männer haben laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft einen Internet-Stream des Münchner Pay-TV-Anbieters Sky erstellt und mehrere Tausend Nutzer im Netz für einen Spottpreis daran teilhaben lassen.
Volles Sky-Angebot für fünf Euro im Monat
Für fünf Euro im Monat oder 25 Euro für ein halbes Jahr konnten Internet-User auf das breite Angebot von Sky zugreifen. Auf drei Plattformen wurden auf eigenen Servern etwa Bundesliga oder aktuelle Kinofilme zur Verfügung gestellt, bezahlen konnten die User das illegale Angebot etwa mit der Internetwährung Bitcoin oder einer online erhältlichen Paysafe-Karte.
Das Sendesignal hatten die Angeklagten von echten Sky-Zugängen, die unter falscher Identität abgeschlossen wurden, abgegriffen. In einem Zeitraum von zwei Jahren, 2014 bis 2016, sollen der Informatiker und der Elektrotechniker mit ihrem Streaming-Angebot einen Umsatz von 127.900 Euro erzielt haben. Bis sich das Unternehmen Sky wehrte und nach Ermittlungen alles aufflog.
Sky gestreamt: Finanzamt will Steuern aus illegalen Einnahmen
Neben einer unerlaubten Verwertung einer Funksendung, das Sky-Signal, wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten auch Steuerhinterziehung vor. Für die illegal erzielten Einkünfte verlangt die Behörde einen Ausgleich von 8500 Euro an Umsatzsteuer. Geld, das die Finanzbehörden bereits bei den voll berufstätigen Beschuldigten pfänden.
Wegen Beihilfe und Verstößen nach dem Geldwäschegesetz musste sich auch die Mutter (62) des angeklagten Aacheners vor Gericht verantworten. Die Sparkassenangestellte soll Gelder ihres Sohnes auf ein neu errichtetes Konto transferiert haben, nachdem dieser vorläufig festgenommen worden war, „um Sky an einem Zugriff auf das Geld zu hindern“, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagte legen Geständnisse vor Kölner Amtsgericht ab
Sky hatte sich als Nebenklägerin bestellt, am Freitag aber keinen Vertreter zur Verhandlung ins Kölner Amtsgericht geschickt. In einem Rechtsgespräch einigten sich Richter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf Bewährungsstrafen für die Hauptangeklagten. Das Verfahren gegen die Mutter wurde gegen die Zahlung von 4000 Euro an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.
Kurz und knapp gaben die Anwälte der beiden nicht vorbestraften Männer wie verabredet kurze Geständnisse ab. Der Umsatz aus dem illegalen Streaming liege jedoch bei 81.000 Euro, was das Gericht akzeptierte. Die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer die erhebliche kriminelle Energie der Angeklagten vor. Der Richter verhängte 13 bzw. 17 Monate Gefängnis auf Bewährung.
Sky-Hackern aus Rheinland droht noch Schadenersatzforderung
Für die Hacker ist der Fall damit noch lange nicht erledigt. So steht Sky nicht nur das erwirtschaftete Geld aus dem illegalen Streaming zu, sondern wohl auch Schadenersatz.
Ginge man davon aus, dass die Streaming-User stattdessen ein reguläres Abo abgeschlossen hätten, kämen Beträge in Millionenhöhe zusammen. Das muss aber in einem Zivilprozess geklärt werden.
Quelle: Kölner Express
Einer der Angeklagten im Gerichtsgebäude.
Es war ein lukratives und zugleich illegales Geschäftsmodell, das sich ein Kölner Informatiker (27) mit einem Bekannten (28) aus Aachen ausgedacht hat. Die Männer haben laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft einen Internet-Stream des Münchner Pay-TV-Anbieters Sky erstellt und mehrere Tausend Nutzer im Netz für einen Spottpreis daran teilhaben lassen.
Volles Sky-Angebot für fünf Euro im Monat
Für fünf Euro im Monat oder 25 Euro für ein halbes Jahr konnten Internet-User auf das breite Angebot von Sky zugreifen. Auf drei Plattformen wurden auf eigenen Servern etwa Bundesliga oder aktuelle Kinofilme zur Verfügung gestellt, bezahlen konnten die User das illegale Angebot etwa mit der Internetwährung Bitcoin oder einer online erhältlichen Paysafe-Karte.
Das Sendesignal hatten die Angeklagten von echten Sky-Zugängen, die unter falscher Identität abgeschlossen wurden, abgegriffen. In einem Zeitraum von zwei Jahren, 2014 bis 2016, sollen der Informatiker und der Elektrotechniker mit ihrem Streaming-Angebot einen Umsatz von 127.900 Euro erzielt haben. Bis sich das Unternehmen Sky wehrte und nach Ermittlungen alles aufflog.
Sky gestreamt: Finanzamt will Steuern aus illegalen Einnahmen
Neben einer unerlaubten Verwertung einer Funksendung, das Sky-Signal, wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten auch Steuerhinterziehung vor. Für die illegal erzielten Einkünfte verlangt die Behörde einen Ausgleich von 8500 Euro an Umsatzsteuer. Geld, das die Finanzbehörden bereits bei den voll berufstätigen Beschuldigten pfänden.
Wegen Beihilfe und Verstößen nach dem Geldwäschegesetz musste sich auch die Mutter (62) des angeklagten Aacheners vor Gericht verantworten. Die Sparkassenangestellte soll Gelder ihres Sohnes auf ein neu errichtetes Konto transferiert haben, nachdem dieser vorläufig festgenommen worden war, „um Sky an einem Zugriff auf das Geld zu hindern“, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagte legen Geständnisse vor Kölner Amtsgericht ab
Sky hatte sich als Nebenklägerin bestellt, am Freitag aber keinen Vertreter zur Verhandlung ins Kölner Amtsgericht geschickt. In einem Rechtsgespräch einigten sich Richter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf Bewährungsstrafen für die Hauptangeklagten. Das Verfahren gegen die Mutter wurde gegen die Zahlung von 4000 Euro an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.
Kurz und knapp gaben die Anwälte der beiden nicht vorbestraften Männer wie verabredet kurze Geständnisse ab. Der Umsatz aus dem illegalen Streaming liege jedoch bei 81.000 Euro, was das Gericht akzeptierte. Die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer die erhebliche kriminelle Energie der Angeklagten vor. Der Richter verhängte 13 bzw. 17 Monate Gefängnis auf Bewährung.
Sky-Hackern aus Rheinland droht noch Schadenersatzforderung
Für die Hacker ist der Fall damit noch lange nicht erledigt. So steht Sky nicht nur das erwirtschaftete Geld aus dem illegalen Streaming zu, sondern wohl auch Schadenersatz.
Ginge man davon aus, dass die Streaming-User stattdessen ein reguläres Abo abgeschlossen hätten, kämen Beträge in Millionenhöhe zusammen. Das muss aber in einem Zivilprozess geklärt werden.
Quelle: Kölner Express
Mia san Mia und Mia san Tripel