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Oberstes US-Gericht lässt App-Store-Klage gegen Apple zu

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    • Oberstes US-Gericht lässt App-Store-Klage gegen Apple zu

      Apps auf dem iPhone kann man nur über Apples Plattform laden. Klagende US-Verbraucher wollen diese Einschränkung kippen. Apple wollte, dass die Klage abgewiesen wird, doch das Oberste US-Gericht weigerte sich.

      Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Kartellklage gegen Apple zugelassen, mit der Verbraucher erzwingen wollen, dass Apps für iPhone und iPad am Konzern vorbei direkt den Kunden angeboten werden können. Aktuell dürfen Anwendungen für die Mobil-Geräte nur über Apples App Store geladen werden. Apple überprüft sie und kann sie bei Regelverstößen aus dem App Store verbannen. Zudem kassiert der Konzern einen Teil der Erlöse.

      Die Kläger argumentieren, Apple habe den Markt für Apps auf iPhone und iPad widerrechtlich monopolisiert. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb und den Verbrauchern entstünden höhere Kosten. Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse ein, so funktionieren auch andere Plattformen. Deshalb könnte die Entscheidung des Obersten Gerichts auch Klagen gegen andere Anbieter auslösen.

      Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsentscheidung, und argumentierte, eine Kartellklage von iPhone-Besitzern sei nicht zulässig, weil sie die Apps bei Entwicklern kauften - und nicht Apple. Das Oberste US-Gericht wies den Einspruch am Montag ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen.

      Richter Brett Kavanaugh argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloß durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten. Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen - und der Konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.

      Apple
      erklärte im Gegenzug: "Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen,
      wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol
      ist, wie man es auch misst." Die Preise würden von den App-Entwicklern
      festgelegt und Apple spiele keine Rolle dabei. Die weitaus meisten
      Anwendungen seien ohnehin kostenlos.

      Der Konzern hatte stets auch den Vorteil einer höheren Sicherheit
      für die Nutzer betont, wenn nur geprüfte Anwendungen auf die Geräte
      kommen können. Bei dem konkurrierenden Smartphone-System Android hat
      Google Play Store ein vergleichbares Niveau an Sicherheit - aber die
      Nutzer können Apps auch aus anderen Quellen laden. Bei manchen dieser
      anderen Download-Plattformen gibt es immer wieder Probleme mit
      Schadsoftware.

      In Apples App Store - und auch auf anderen Download-Plattformen wie
      etwa Googles Play Store für Android-Geräte - ist es üblich, dass
      App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim
      Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps.
      Bei Software-Abos verlangt Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des
      Umsatzes.

      Dieses Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer
      Spotify angegriffen, der eine Wettbewerbs-Beschwerde bei der
      EU-Kommission einreichte. Spotify argumentiert, der Dienst habe einen
      Nachteil gegenüber dem Konkurrenz-Angebot Apple Music, weil er einen
      Teil seiner Erlöse bei Vertragsabschlüssen auf dem iPhone abgeben müsse,
      während Apple als Plattformbetreiber den gesamten Betrag bekomme.

      Die Apple-Aktie schloss nach Bekanntgabe der Entscheidung des
      Obersten Gerichts mit einem Minus von fast sechs Prozent. Sollte im
      Hauptverfahren das heutige App-Store-Modell für wettbewerbswidrig
      erklärt werden, könnten Apple hohe Einnahmen entgehen und auch massive
      Rückzahlungen drohen.

      In dem als "Illinois Brick" bekannten Fall, auf den Apple seine
      Forderung nach einer Abweisung der Klage stützte, ging es in den 70er
      Jahren um die Baubranche. Der Bundesstaat Illinois hatte
      Baustein-Hersteller wegen Preisabsprachen verklagt, durch er zuviel für
      staatliche Gebäude bezahlt hatte. Das Oberste Gericht wies die Klage
      damals jedoch ab, da die Bausteine von beauftragten Bauunternehmern,
      aber nicht vom Bundesstaat selbst bei den Herstellern erworben worden
      waren.
      Quelle: DF


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