NEW - Der Feed des Merlin Images jetzt bei BoxPirates - NEW

NEW - BoxPirates Plugin Feed - NEW
Unsere Plugins direkt über den Plugin Browser eure Box installierbar

Unitymedia darf Router ohne Zustimmung für Hotspots nutzen

    • Unitymedia darf Router ohne Zustimmung für Hotspots nutzen

      Unitymedia darf Router ohne Zustimmung für Hotspots nutzen


      25.04.2019, 10:15 Uhr, dpa
      Update: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat an diesem Donnerstagmorgen im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Unitymedia ein Urteil gesprochen, über das sich der Anbieter freuen dürfte.


      Dabei geht es um die Nutzung von Kundenroutern zum Aufbau eines WLAN-Hotspots. Das Unternehmen hatte seine Kunden schriftlich darauf hingewiesen, dass es Software für ein zweites WLAN-Signal aufspiele und den Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt.

      Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia muss nun aber nach dem Urteil des BGH für die Nutzung von Routern seiner Kunden als teilöffentliche WLAN-Hotspots nicht deren Zustimmung einholen. Ein Widerspruchsrecht reiche aus.

      Die
      Verbraucherschützer argumentierten mit unzumutbarer Belästigung und
      fordern, dass Unitymedia nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden
      auf deren Router zugreifen dürfe. Der Rechtsanwalt des Unternehmens
      hatte dagegengehalten, es gehe keine Bandbreite verloren und es
      entstünden für den Kunden weder Kosten noch Risiken. Das
      Oberlandesgericht in Köln hatte zuvor Unitymedia Recht gegeben.

      Unitymedia
      betreibt das Kabelnetz in Baden-Württemberg, Hessen und
      Nordrhein-Westfalen und nutzt die Router, um neben dem
      passwortgeschützten privaten WLAN der Kunden einen teilöffentlichen
      WLAN-Zugang zum Internet für seine anderen Kunden anzubieten.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel