Der Streit um Adblocker geht in eine neue Runde: Das Medienunternehmen Axel Springer hat gegen den führenden Adblocker-Anbieter Eyeo eine Urheberrechtsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Das teilte ein Firmensprecher am Montag in Berlin mit. Zuvor hatte "Horizont.net" darüber berichtet. In seinen juristischen Vorgehen gegen Werbeblocker hatte Axel Springer zuvor vergeblich versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16)
Internet-Werbeblocker
verursachten den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe
und gefährdeten damit die Refinanzierung von professionellem
Journalismus im Internet, erklärte der Verlag. Im Laufe der bisherigen
Verfahren habe Axel Springer durch diverse Untersuchungen und Gutachten
feststellen müssen, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung
(§ 69c Nr. 2 UrhG) beziehungsweise Vervielfältigung (§ 69c Nr. 1 UrhG)
der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote
verletzen.
"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von
Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot
von Verlagen ein", sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei
Axel Springer. Dadurch beschädigten sie langfristig nicht nur eine
zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern
gefährdeten auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden
Informationen im Internet.
"Das werden wir nicht hinnehmen."
Quelle: DF
Das teilte ein Firmensprecher am Montag in Berlin mit. Zuvor hatte "Horizont.net" darüber berichtet. In seinen juristischen Vorgehen gegen Werbeblocker hatte Axel Springer zuvor vergeblich versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16)
Internet-Werbeblocker
verursachten den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe
und gefährdeten damit die Refinanzierung von professionellem
Journalismus im Internet, erklärte der Verlag. Im Laufe der bisherigen
Verfahren habe Axel Springer durch diverse Untersuchungen und Gutachten
feststellen müssen, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung
(§ 69c Nr. 2 UrhG) beziehungsweise Vervielfältigung (§ 69c Nr. 1 UrhG)
der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote
verletzen.
"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von
Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot
von Verlagen ein", sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei
Axel Springer. Dadurch beschädigten sie langfristig nicht nur eine
zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern
gefährdeten auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden
Informationen im Internet.
"Das werden wir nicht hinnehmen."
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel