Die Deutsche TV-Plattform hat neue Mindestanforderungen veröffentlicht. Auf diese Weise soll der Weg für neue HbbTV-Dienste der Sender geebnet werden.
Diesen Mittwoch hat die Deutsche TV-Plattform neue Mindestanforderungen für HbbTV-2-Endgeräte für den deutschen Markt publik gemacht. Diese definieren das technische Profil für eine Reihe neuer Dienste, die von Fernsehsendern in Deutschland ab dem zweiten Halbjahr 2019 geplant sind. Die Mindestanforderungen fußen auf der Version 2.0.1. des HbbTV-Standards, der durch die HbbTV Association entwickelt wurde.
Die Mindestanforderungen wurden im Rahmen der AG Smart Media im engen Austausch mit dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) und weiteren Unternehmen und Organisationen erstellt. Sie stehen auf der Webseite der Deutschen TV-Plattform als Download zur Verfügung.
Dort ist auch eine Aufstellung des aktuell vorhandenen Testmaterials einsehbar, die kontinuierlich aktualisiert wird.
Die
Mindestanforderungen richten sich vorwiegend an die Entwickler der
Consumer Electronics-Industrie und beschreiben, welche Features der
HbbTV-2-Spezifikation von TV-Sendern für die Einführung neuer Dienste
und Applikationen auf Endgeräten notwendig sind – beispielsweise
Live-Streaming über DVB DASH, die Übertragung von HEVC-kodierten
Inhalten oder die Unterstützung von HDR via HbbTV.
Andre Prahl,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen TV-Plattform. "Dank unserer breiten
Mitgliederbasis ist es uns gelungen, frühzeitig den Dialog über künftige
Anforderungen an den HbbTV 2-Standard zu moderieren – insbesondere
zwischen Sendern und Geräteindustrie. Damit stellen wir die Weichen für
die künftige Weiterentwicklung von HbbTV-Diensten und den Ausbau der
HbbTV-Angebote der Sender. Das bringt Zuschauern und Kunden Mehrwert und
eröffnet unseren Mitgliedern neue Wachstumschancen."
"HbbTV
verbessert und erweitert fortwährend seine Spezifikationen, und es ist
sehr erfreulich zu sehen, dass die Industrie davon Gebrauch macht",
ergänzte Vincent Grivet, Vorsitzender der HbbTV Association.
Quelle: DF
Diesen Mittwoch hat die Deutsche TV-Plattform neue Mindestanforderungen für HbbTV-2-Endgeräte für den deutschen Markt publik gemacht. Diese definieren das technische Profil für eine Reihe neuer Dienste, die von Fernsehsendern in Deutschland ab dem zweiten Halbjahr 2019 geplant sind. Die Mindestanforderungen fußen auf der Version 2.0.1. des HbbTV-Standards, der durch die HbbTV Association entwickelt wurde.
Die Mindestanforderungen wurden im Rahmen der AG Smart Media im engen Austausch mit dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) und weiteren Unternehmen und Organisationen erstellt. Sie stehen auf der Webseite der Deutschen TV-Plattform als Download zur Verfügung.
Dort ist auch eine Aufstellung des aktuell vorhandenen Testmaterials einsehbar, die kontinuierlich aktualisiert wird.
Die
Mindestanforderungen richten sich vorwiegend an die Entwickler der
Consumer Electronics-Industrie und beschreiben, welche Features der
HbbTV-2-Spezifikation von TV-Sendern für die Einführung neuer Dienste
und Applikationen auf Endgeräten notwendig sind – beispielsweise
Live-Streaming über DVB DASH, die Übertragung von HEVC-kodierten
Inhalten oder die Unterstützung von HDR via HbbTV.
Andre Prahl,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen TV-Plattform. "Dank unserer breiten
Mitgliederbasis ist es uns gelungen, frühzeitig den Dialog über künftige
Anforderungen an den HbbTV 2-Standard zu moderieren – insbesondere
zwischen Sendern und Geräteindustrie. Damit stellen wir die Weichen für
die künftige Weiterentwicklung von HbbTV-Diensten und den Ausbau der
HbbTV-Angebote der Sender. Das bringt Zuschauern und Kunden Mehrwert und
eröffnet unseren Mitgliedern neue Wachstumschancen."
"HbbTV
verbessert und erweitert fortwährend seine Spezifikationen, und es ist
sehr erfreulich zu sehen, dass die Industrie davon Gebrauch macht",
ergänzte Vincent Grivet, Vorsitzender der HbbTV Association.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel