Das EU-Parlament hat am Dienstag seine Zustimmung zur geplanten EU-Urheberrechtsreform gegeben. Damit ist der Weg frei für ein europaweites Leistungsschutzrecht und strengere Haftungsauflagen für Nutzerplattformen wie YouTube.
Beide Maßnahmen waren bis zuletzt extrem umstritten. Mehrere Abgeordnete hatten beantragt, die entsprechenden Paragrafen kurzfristig zu streichen. Die Änderungsanträge wurden jedoch nicht zugelassen. Stattdessen wurde der gemeinsame Vorschlag von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsländern angenommen. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.
Beobachter hatten mit einem knappen Ausgang der Abstimmung gerechnet. Insbesondere in Deutschland war der Widerstand gegen die Reform zuletzt gewachsen. Am Samstag protestierten bundesweit mehr als 100.000 Menschen gegen Teile der Reform.
Große Bekanntheit erlangte vor allem der Artikel 13, der Plattformen dazu zwingt, größere Anstrengungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu unternehmen. Durch eine neue Nummerierung finden sich die Bestimmungen zwar nun unter Artikel 17 in der Richtlinienvorlage. Inhaltlich hat sich jedoch nichts geändert.
Kritiker warnen, dass die Vorgaben zum Einsatz von sogenannten Uploadfiltern führen werden. Dabei handelt es sich um Software, die Inhalte nach möglichen Urheberrechtsverstößen durchsucht und blockt. Eine solche Technik bedrohe die Vielfalt und Meinungsfreiheit im Netz, sagen die Reformgegner.
Auch in der Politik sind die Formulierungen umstritten. Bereits im September hatte der Artikel 13 im EU-Parlament nur eine knappe Mehrheit erhalten.
Quelle: t-online
Beide Maßnahmen waren bis zuletzt extrem umstritten. Mehrere Abgeordnete hatten beantragt, die entsprechenden Paragrafen kurzfristig zu streichen. Die Änderungsanträge wurden jedoch nicht zugelassen. Stattdessen wurde der gemeinsame Vorschlag von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsländern angenommen. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.
Beobachter hatten mit einem knappen Ausgang der Abstimmung gerechnet. Insbesondere in Deutschland war der Widerstand gegen die Reform zuletzt gewachsen. Am Samstag protestierten bundesweit mehr als 100.000 Menschen gegen Teile der Reform.
Große Bekanntheit erlangte vor allem der Artikel 13, der Plattformen dazu zwingt, größere Anstrengungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu unternehmen. Durch eine neue Nummerierung finden sich die Bestimmungen zwar nun unter Artikel 17 in der Richtlinienvorlage. Inhaltlich hat sich jedoch nichts geändert.
Kritiker warnen, dass die Vorgaben zum Einsatz von sogenannten Uploadfiltern führen werden. Dabei handelt es sich um Software, die Inhalte nach möglichen Urheberrechtsverstößen durchsucht und blockt. Eine solche Technik bedrohe die Vielfalt und Meinungsfreiheit im Netz, sagen die Reformgegner.
Auch in der Politik sind die Formulierungen umstritten. Bereits im September hatte der Artikel 13 im EU-Parlament nur eine knappe Mehrheit erhalten.
Quelle: t-online
Mia san Mia und Mia san Tripel