NEW - Der Feed des Merlin Images jetzt bei BoxPirates - NEW

NEW - BoxPirates Plugin Feed - NEW
Unsere Plugins direkt über den Plugin Browser eure Box installierbar

Verfassungsschutz soll Erlaubnis für Onlinedurchsuchung erhalten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Verfassungsschutz soll Erlaubnis für Onlinedurchsuchung erhalten

      Der Verfassungsschutz soll mutmaßliche Extremisten nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig noch besser ausspähen können.

      Einen Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" hat sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.

      Konkret
      geht es um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen". Darunter versteht
      man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen
      IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll dem
      Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten
      Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der
      Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und
      Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.

      Befürworter
      des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimienst von seinen
      Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor
      der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es,
      Festnetztelefone abzuhören. Gegner des Vorschlages befürchten, dass der
      Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den
      Verfassungsschutz zu unmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von
      Bürgern führen könnte. Denn Auftrag des Verfassungsschutzes ist die
      Gefahrenabwehr.

      Das bedeutet, dass demjenigen, dessen Computer
      gehackt würde - anders als bei Ermittlungen der Polizei - keine Straftat
      zur Last gelegt wird.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel