Der Verfassungsschutz soll mutmaßliche Extremisten nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig noch besser ausspähen können.
Einen Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" hat sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.
Konkret
geht es um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen". Darunter versteht
man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen
IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll dem
Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten
Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und
Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.
Befürworter
des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimienst von seinen
Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor
der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es,
Festnetztelefone abzuhören. Gegner des Vorschlages befürchten, dass der
Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den
Verfassungsschutz zu unmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von
Bürgern führen könnte. Denn Auftrag des Verfassungsschutzes ist die
Gefahrenabwehr.
Das bedeutet, dass demjenigen, dessen Computer
gehackt würde - anders als bei Ermittlungen der Polizei - keine Straftat
zur Last gelegt wird.
Quelle: DF
Einen Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" hat sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.
Konkret
geht es um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen". Darunter versteht
man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen
IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll dem
Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten
Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und
Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.
Befürworter
des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimienst von seinen
Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor
der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es,
Festnetztelefone abzuhören. Gegner des Vorschlages befürchten, dass der
Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den
Verfassungsschutz zu unmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von
Bürgern führen könnte. Denn Auftrag des Verfassungsschutzes ist die
Gefahrenabwehr.
Das bedeutet, dass demjenigen, dessen Computer
gehackt würde - anders als bei Ermittlungen der Polizei - keine Straftat
zur Last gelegt wird.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel