Ich bin soeben über ein Interessantes Video von Rechtsanwalt Christian Solmecke gestoßen und möchte euch dieses nicht vorenthalten.
Er berichtet in seinem Youtube Video, das das Landgericht München 1 Teile der SKY Geschäftsbedingungen als ungültig erklärt habe.
Sky Argumentierte das Kunden kein Sonderkündigungsrecht haben wenn diese z.B. die übertragungsrechte einzelner Sport Lizenzen Verlieren oder diese nicht mehr um vollem Umfang zur Verfügung stehe, da ja das gesamt Charakter Sport noch erhalten wäre.
Kunden die also vor dem Wegfall des Sportangebotes ein Sport Abo für Formel 1 / Bundesliga bei Sky abgeschlossen haben und dies jetzt nicht mehr im vollem umfang nutzen können, haben nach Entscheidung des Landgericht München sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht.
Er berichtet in seinem Youtube Video, das das Landgericht München 1 Teile der SKY Geschäftsbedingungen als ungültig erklärt habe.
Sky Argumentierte das Kunden kein Sonderkündigungsrecht haben wenn diese z.B. die übertragungsrechte einzelner Sport Lizenzen Verlieren oder diese nicht mehr um vollem Umfang zur Verfügung stehe, da ja das gesamt Charakter Sport noch erhalten wäre.
Kunden die also vor dem Wegfall des Sportangebotes ein Sport Abo für Formel 1 / Bundesliga bei Sky abgeschlossen haben und dies jetzt nicht mehr im vollem umfang nutzen können, haben nach Entscheidung des Landgericht München sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht.