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Bundesgerichtshof beendet langen Rechtsstreit um Störerhaftung

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    • Bundesgerichtshof beendet langen Rechtsstreit um Störerhaftung

      Ein jahrelanger Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für freies WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Musikkonzerns Sony zurück.

      Damit ist ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts von März 2018 rechtskräftig. (Az. I ZR 53/18)

      Dabei ging es um die Frage, ob Internetnutzer, die ihr Drahtlosnetzwerk für die Allgemeinheit öffnen, für Urheberrechtsverstöße über ihren Anschluss geradestehen müssen. McFadden war 2010 von Sony abgemahnt worden, weil jemand über das offene WLAN seines Büros illegal einen Song heruntergeladen hatte. In der Auseinandersetzung wurde er von der Piratenpartei unterstützt.

      Wegen
      der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ging die Sache bis zum
      Europäischen Gerichtshof. Inzwischen ist die sogenannte Störerhaftung
      von WLAN-Betreibern in Deutschland aber abgeschafft. Der BGH hat die
      neue Rechtslage auch schon in einem Grundsatz-Urteil bestätigt.

      Das OLG München hatte zuletzt geurteilt, dass McFadden zwar die
      alten Abmahnkosten zahlen muss, Sony ihn wegen der Gesetzesänderung aber
      nicht mehr für die Zukunft verpflichten kann, weitere
      Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Darauf kommt es laut BGH aber
      gar nicht an, weil McFadden seinen Anschluss nicht privat, sondern
      gewerblich nutzte. Geschäftsleute seien schon nach alter Rechtslage erst
      dann verpflichtet gewesen, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort
      zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe,
      sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung. Dass Sony
      McFadden vor der Abmahnung einen solchen Hinweis erteilt hätte, sei
      nicht festgestellt.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel