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Urteil: Service-Hotline von Sky darf nichts extra kosten

    • Urteil: Service-Hotline von Sky darf nichts extra kosten

      Mit einer unlauteren Taktik hatte Sky bisher Nutzer dazu bringen wollen, nach ihrer Kündigung noch extra eine kostenpflichtige Hotline anrufen zu müssen. Dafür wurde der Pay-TV-Sender nun von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Konto kündigen wollen, erhielten vom Münchner Pay-TV-Sender bisher ein Schreiben mit der Bitte, den Sender bezüglich der Kündigung zurückzurufen. Dabei sollten "Details zur Abwicklung des Vertrags" besprochen werden; Sky hatte dafür sogar eine kostenfreie 0800-Hotline eingereicht.Ruft der Kunde allerdings dort an, wird er an eine Rufnummer mit der Vorwahl 01806 weiterverwiesen. Dass bei einem Anruf dieser Vorwahl auch Kosten anfallen, wird dem Kunden jedoch nicht mitgeteilt. Einziger Hinweis: Die Nummer zur Abwicklung der Kündigung "habe sich geändert".
      Dieses Vorgehen wurde von der Verbraucherzentrale Bayern nun als rechtswidrig eingestuft, weswegen der Pay-TV-Sender nun auch eine Abmahnung von den Verbraucherschützern erhielt. Tatjana Halm, Juristin bei der VBZ Bayern, dazu: "Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen."

      Sky: Nicht die ersten Probleme mit dem Verbraucherschutz
      Es ist nicht das erste Mal, dass Sky wegen einer kostenpflichtigen Hotline Probleme mit dem Verbraucherschutz bekommt. Foto: Tobias Hase/dpa Ein weiteres Detail, das der VBZ auffiel, lässt das Verhalten Skys in einem noch schlechteren Licht dastehen. So fiel den Verbraucherschützern während ihrer Recherchen auf, dass der Verweis auf die kostenpflichtige Hotline ausschließlich bei Kunden des Senders erfolgte. Das heißt: Nur bei Nummern, die Kunden von Sky zugeordnet werden können, erfolgte die Weiterleitung. "Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind", so Halm.Bereits im August 2018 war die Verbraucherzentrale gegen Sky vorgegangen. Der Grund auch damals: Sky hatte eine kostenpflichte 01806-Hotline eingerichtet, bei der Anrufer pauschal 20 Cent (Festnetz) oder 60 Cent (Mobil) pro Anruf zahlen musste. Eine solche Kundenservicenummer ist in dieser Form der VBZ zufolge stets rechtswidrig. Sky hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, die Probleme mit einer Service-Hotline von Sky haben, "ihre Erfahrungen unter recht@vzbayern.de" zu schildern.
      Quelle: Chip.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ralf38 () aus folgendem Grund: Überschrift angepasst


    • Ich habe schon über Jahre keine 0180-5 bzw. später 0180-6 angerufen. Es gibt immer
      0800'er Rufnummern, die bei denen funktionieren. Natürlich muss man seine Rufnummer
      unterdrücken und wenn nach der Kundennummer gefragt wird, irgend einen Käse
      erzählen. Nach dem 3. Mal wird man dann automatisch an einen CA weitergeleitet.




    • Der Bezahlsender Sky darf keine zusätzlichen Gebühren für seine Service-Hotline für Vertragskunden erheben.

      Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hatte den Bezahlsender wegen einer kostenpflichtigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt. Denn aus ihrer Sicht verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Auch das Landgericht München sah in erster Instanz darin "eine unlautere geschäftliche Handlung", weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen. Die Gebühren bei der Sky-Hotline betrugen 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz.

      Gegen
      dieses Urteil hatte Sky Rechtsmittel eingelegt mit der Begründung, die
      entscheidende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei ebenso wie eine
      entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht
      eindeutig. So sei beispielsweise nicht geklärt, was "übliche" Kosten in
      Zeiten bedeuten, in denen viele Menschen Handyverträge mit
      Mobil-Flatrates besitzen.

      Die Situation sei rechtlich sehr kompliziert, sagte der Anwalt des
      Bezahlsenders vor Gericht. "Es ist völlig verrückt." Er würde es
      begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in der Sache
      entscheiden würde. Dazu wird es allerdings voraussichtlich nicht kommen.
      Das OLG ließ eine Revision zum BGH nach Angaben einer
      Gerichtssprecherin am Donnerstag nicht zu.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel