Mit einer unlauteren Taktik hatte Sky bisher Nutzer dazu bringen wollen, nach ihrer Kündigung noch extra eine kostenpflichtige Hotline anrufen zu müssen. Dafür wurde der Pay-TV-Sender nun von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Konto kündigen wollen, erhielten vom Münchner Pay-TV-Sender bisher ein Schreiben mit der Bitte, den Sender bezüglich der Kündigung zurückzurufen. Dabei sollten "Details zur Abwicklung des Vertrags" besprochen werden; Sky hatte dafür sogar eine kostenfreie 0800-Hotline eingereicht.Ruft der Kunde allerdings dort an, wird er an eine Rufnummer mit der Vorwahl 01806 weiterverwiesen. Dass bei einem Anruf dieser Vorwahl auch Kosten anfallen, wird dem Kunden jedoch nicht mitgeteilt. Einziger Hinweis: Die Nummer zur Abwicklung der Kündigung "habe sich geändert".
Dieses Vorgehen wurde von der Verbraucherzentrale Bayern nun als rechtswidrig eingestuft, weswegen der Pay-TV-Sender nun auch eine Abmahnung von den Verbraucherschützern erhielt. Tatjana Halm, Juristin bei der VBZ Bayern, dazu: "Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen."
Sky: Nicht die ersten Probleme mit dem Verbraucherschutz
Es ist nicht das erste Mal, dass Sky wegen einer kostenpflichtigen Hotline Probleme mit dem Verbraucherschutz bekommt. Foto: Tobias Hase/dpa Ein weiteres Detail, das der VBZ auffiel, lässt das Verhalten Skys in einem noch schlechteren Licht dastehen. So fiel den Verbraucherschützern während ihrer Recherchen auf, dass der Verweis auf die kostenpflichtige Hotline ausschließlich bei Kunden des Senders erfolgte. Das heißt: Nur bei Nummern, die Kunden von Sky zugeordnet werden können, erfolgte die Weiterleitung. "Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind", so Halm.Bereits im August 2018 war die Verbraucherzentrale gegen Sky vorgegangen. Der Grund auch damals: Sky hatte eine kostenpflichte 01806-Hotline eingerichtet, bei der Anrufer pauschal 20 Cent (Festnetz) oder 60 Cent (Mobil) pro Anruf zahlen musste. Eine solche Kundenservicenummer ist in dieser Form der VBZ zufolge stets rechtswidrig. Sky hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, die Probleme mit einer Service-Hotline von Sky haben, "ihre Erfahrungen unter recht@vzbayern.de" zu schildern.
Quelle: Chip.de
Dieses Vorgehen wurde von der Verbraucherzentrale Bayern nun als rechtswidrig eingestuft, weswegen der Pay-TV-Sender nun auch eine Abmahnung von den Verbraucherschützern erhielt. Tatjana Halm, Juristin bei der VBZ Bayern, dazu: "Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen."
Sky: Nicht die ersten Probleme mit dem Verbraucherschutz
Es ist nicht das erste Mal, dass Sky wegen einer kostenpflichtigen Hotline Probleme mit dem Verbraucherschutz bekommt. Foto: Tobias Hase/dpa Ein weiteres Detail, das der VBZ auffiel, lässt das Verhalten Skys in einem noch schlechteren Licht dastehen. So fiel den Verbraucherschützern während ihrer Recherchen auf, dass der Verweis auf die kostenpflichtige Hotline ausschließlich bei Kunden des Senders erfolgte. Das heißt: Nur bei Nummern, die Kunden von Sky zugeordnet werden können, erfolgte die Weiterleitung. "Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind", so Halm.Bereits im August 2018 war die Verbraucherzentrale gegen Sky vorgegangen. Der Grund auch damals: Sky hatte eine kostenpflichte 01806-Hotline eingerichtet, bei der Anrufer pauschal 20 Cent (Festnetz) oder 60 Cent (Mobil) pro Anruf zahlen musste. Eine solche Kundenservicenummer ist in dieser Form der VBZ zufolge stets rechtswidrig. Sky hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, die Probleme mit einer Service-Hotline von Sky haben, "ihre Erfahrungen unter recht@vzbayern.de" zu schildern.
Quelle: Chip.de
Mia san Mia und Mia san Tripel
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