Für das ZDF-Magazin "Frontal 21" ein voller Erfolg: Das Bundesverkehrsministerium muss Auskunft darüber geben, ob zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen verzichtet wird.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in erster Instanz entschieden: Das Bundesverkehrsministerium muss dem ZDF auf einen umfangreichen Fragenkatalog antworten. Ein Redakteur des ZDF-Magazins "Frontal 21" hatte in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gefragt, ob das Ministerium zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit auf Milliardeneinnahmen für die Staatskasse verzichtet.
Das
Ministerium verweigerte Antworten auf die Fragen, ob und mit welchem
Ergebnis die Behörde Geldbußen gegenüber Autoherstellern geprüft hat,
die illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge verbaut haben.
Dagegen klagte der Redakteur.
Nun entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass das
Bundesverkehrsministerium Auskunft geben müsse. Das
Bundesverkehrsministerium hat dagegen Beschwerde eingelegt. Das
Verfahren liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Sollte das Urteil dort bestätigt werden, müsste das
Bundesverkehrsministerium auch die Frage beantworten, ob sich
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) tatsächlich Ende Mai 2018
gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG, Dieter Zetsche, geäußert
hatte, er könne allein der Daimler AG 3,75 Milliarden Euro an Bußgeldern
berechnen.
Quelle: DF
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in erster Instanz entschieden: Das Bundesverkehrsministerium muss dem ZDF auf einen umfangreichen Fragenkatalog antworten. Ein Redakteur des ZDF-Magazins "Frontal 21" hatte in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gefragt, ob das Ministerium zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit auf Milliardeneinnahmen für die Staatskasse verzichtet.
Das
Ministerium verweigerte Antworten auf die Fragen, ob und mit welchem
Ergebnis die Behörde Geldbußen gegenüber Autoherstellern geprüft hat,
die illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge verbaut haben.
Dagegen klagte der Redakteur.
Nun entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass das
Bundesverkehrsministerium Auskunft geben müsse. Das
Bundesverkehrsministerium hat dagegen Beschwerde eingelegt. Das
Verfahren liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Sollte das Urteil dort bestätigt werden, müsste das
Bundesverkehrsministerium auch die Frage beantworten, ob sich
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) tatsächlich Ende Mai 2018
gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG, Dieter Zetsche, geäußert
hatte, er könne allein der Daimler AG 3,75 Milliarden Euro an Bußgeldern
berechnen.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel