In Frankreich gibt es die erste große Strafe gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Google habe die neuen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt, entschied die Datenschutz-Behörde. Angestoßen hat das Verfahren der Facebook-Kritiker Max Schrems.
Bei der ersten großen Strafe im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird Google in Frankreich mit 50 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest.
Unter
anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem
Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich,
erklärte die Behörde am Montag. Sie seien über mehrere Dokumente
verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons
durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert.
Der Internet-Konzern teilte mit, er wolle nach einer ausführlichen
Prüfung des Beschlusses über sein weiteres Vorgehen in dem Fall
entscheiden. Google sei entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer
an Transparenz und Kontrolle über die Daten zu erfüllen. Für den
Internet-Konzern ist die Strafe ein kleiner Betrag. So hatte Google die
zwei Milliarden-Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission jeweils in nur
einem Quartal verdaut.
Die französische Behörde bemängelte, die von Google eingeholte
Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil
die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der
beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der
Internet-Suche nicht ersichtlich, erklärte die CNIL.
Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der
Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes
eines Unternehmens verhängt werden. Die DSGVO sieht unter anderem vor,
dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten
informieren müssen.
Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der
Organisationen LQDN sowie NOYB des bekannten Facebook-Kritikers Max
Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht
worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September.
Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie
Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. "Es ist
wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht." NOYB
(Abkürzung für "None Of Your Business") hatte auch DSGVO-Beschwerden
gegen andere Unternehmen eingereicht.
Quelle: DF
Bei der ersten großen Strafe im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird Google in Frankreich mit 50 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest.
Unter
anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem
Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich,
erklärte die Behörde am Montag. Sie seien über mehrere Dokumente
verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons
durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert.
Der Internet-Konzern teilte mit, er wolle nach einer ausführlichen
Prüfung des Beschlusses über sein weiteres Vorgehen in dem Fall
entscheiden. Google sei entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer
an Transparenz und Kontrolle über die Daten zu erfüllen. Für den
Internet-Konzern ist die Strafe ein kleiner Betrag. So hatte Google die
zwei Milliarden-Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission jeweils in nur
einem Quartal verdaut.
Die französische Behörde bemängelte, die von Google eingeholte
Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil
die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der
beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der
Internet-Suche nicht ersichtlich, erklärte die CNIL.
Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der
Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes
eines Unternehmens verhängt werden. Die DSGVO sieht unter anderem vor,
dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten
informieren müssen.
Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der
Organisationen LQDN sowie NOYB des bekannten Facebook-Kritikers Max
Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht
worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September.
Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie
Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. "Es ist
wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht." NOYB
(Abkürzung für "None Of Your Business") hatte auch DSGVO-Beschwerden
gegen andere Unternehmen eingereicht.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel