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Scheitert EU-Urheberrechtsreform? Gesetz zwischen den Fronten

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    • Scheitert EU-Urheberrechtsreform? Gesetz zwischen den Fronten

      Monatelang wurde heftig über die Copyright-Reform gestritten. Nun ist eine Einigung auf EU-Ebene in noch weitere Ferne gerückt. Kann es mit der Reform bis zur Europawahl überhaupt noch klappen?

      Dass der Internet-Riese Google sich so prominent in die europäische Gesetzgebung einmischt, kommt selten vor. Vor kurzem sah sich der US-Konzern dennoch dazu berufen, ganzseitige Anzeigen in überregionalen Medien zu schalten: Man befürchte, dass die Reform des EU-Urheberrechts "die Vielfalt der Nachrichten und Meinungen, die Sie bei Ihrer Online-Suche finden, verringern könnte", hieß es dort warnend.

      Jetzt
      können die Verantwortlichen bei dem Tech-Giganten aufatmen - zumindest
      erst einmal. Die für diesen Montag angesetzten Verhandlungen zwischen
      EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission wurden abgesagt. "Ich kann
      bestätigen, dass der Trilog nicht stattfinden wird", sagte ein Sprecher
      der EU-Kommission am Montag in Brüssel. Und betonte gleichzeitig den
      Stellenwert der Reform: "Unser Ziel ist, handfesten Nutzen für Kreative,
      Künstler, Journalisten, Presseverlage, Forscher,
      Kulturerbe-Institutionen und EU-Bürger zu erreichen."

      Die Verhandlungen der umfangreichen Reform - inklusive
      Leistungsschutzrecht für Presseverleger - könnten allerdings noch Monate
      dauern. Oder komplett scheitern. Für Google und Facebook und die
      Reformgegner unter den Internetnutzern, sind das gute Nachrichten.

      Dabei hatte die EU-Kommission unter dem damaligen Digital-Kommissar
      Günther Oettinger das Gesetz 2016 vorgeschlagen, um das verstaubte
      Urheberrecht ans digitale Zeitalter anzupassen. Doch die Diskussionen
      waren ungewöhnlich scharf. Eine erste Abstimmung im Plenum des
      Europaparlaments über eine gemeinsame Position scheiterte. Lobbyverbände
      machten Stimmung und warnten vor Zensur. Google und Wikipedia sprachen
      sich gegen bestimmte Teile der Reform aus.

      Besonders umstritten sind Artikel 11 und 13. Letzterer soll Youtube
      & Co. stärker in die Pflicht nehmen, damit weniger urheberrechtlich
      geschützte Werke ohne Erlaubnis im Netz landen. Kritiker bemängeln, die
      Plattformen müssten deshalb Upload-Filter einführen. Damit können sie
      schon beim Hochladen der Inhalte prüfen, ob sie Lizenzen für die
      jeweiligen Werke erworben haben. Aber können die Filter auch Parodien,
      Zitate oder Satire erkennen, deren Upload erlaubt ist? Kritiker
      bezweifeln das.

      Artikel 11 sieht die Einführung eines Leistungsschutzrechts für
      Presseverleger vor. Danach sollen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google
      News künftig Geld an die Verlage für das Anzeigen von
      Artikel-Ausschnitten zahlen. Um zum Beispiel Start-ups zu schützen,
      wollte Deutschland, dass kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von
      bis zu 20 Millionen Euro von der Regel ausgenommen werden.

      Unter anderem an dieser Frage - Ausnahme oder nicht? - scheiterten
      die Verhandlungen am Freitag, wie mehrere EU-Diplomaten der Deutschen
      Presse-Agentur in Brüssel sagten. Zudem ging es um die Frage, wie die
      Ausnahmen beim Leistungsschutzrecht aussehen sollten. "Alle waren
      überrascht, dass das nicht durchgeht", sagte ein EU-Diplomat.
      Erforderlich wäre eine qualifizierte Mehrheit gewesen - also 55 Prozent
      der EU-Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mehrere
      Länder, unter ihnen die beiden großen Deutschland und Italien, stimmten
      gegen den rumänischen Kompromissvorschlag.

      Aber wie weiter - vor allem, da die Zeit drängt? Ende Mai ist
      Europawahl. Nach der Wahl könnte ein neu gewähltes EU-Parlament -
      womöglich mit anderen Kräfteverhältnissen - die Zustimmung zu einer von
      den bisherigen Unterhändlern erzielten Einigung verweigern. Zuvor
      müssten sich die EU-Staaten jedoch erst einmal auf eine Position
      verständigen, über die sie mit dem Parlament verhandeln können.

      Die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) - eine prominente Gegnerin von
      Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern - hält diese Einigung für
      schwierig. Eine Seite wolle den Vorschlag der Ratspräsidentschaft
      verschärfen, die andere halte ihn für zu extrem. "Wie soll der Rat diese
      Widersprüche überwinden?" Die gescheiterten Gespräche vom Freitag
      machten den Abschluss der Reform unwahrscheinlicher.

      Bei aller Kritik gibt es allerdings auch viele Befürworter der
      Reform. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere
      Rechte-Inhaber erstellen unter großem Aufwand Inhalte - verdienen daran
      aber teils wenig.

      Sowohl die Initiative Urheberrecht, die eigenen Angaben zufolge rund
      140 000 Urheber und Künstler vertritt, als auch der Börsenverein des
      Deutschen Buchhandels appellierten am Montag an die Verhandlungspartner,
      doch noch einen Kompromiss zu finden, damit die Reform noch in dieser
      Legislaturperiode zu Ende gebracht werden kann.

      Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger teilte mit, durch die
      überraschende Blockadehaltung der Bundesregierung, der Rumänischen
      Ratspräsidentschaft ein Verhandlungsmandat für die
      Urheberrechtsrichtlinie zu erteilen, gerate der ohnehin knappe Zeitplan,
      die Reform bis zur Europa-Wahl zu beschließen, weiter unter erheblichen
      Druck. Es sei falsch, wenn die Bundesregierung einerseits kleine und
      mittlere Plattformen von der Haftung für rechtswidrig geladene Inhalte
      freistellen wolle, dadurch andererseits aber die Interessen der vielen
      hundert kleineren und mittleren Verlage gefährde, die dringend eine
      klare Rechtsgrundlage für die Nutzung ihrer
      journalistisch-redaktionellen Inhalte benötigten.

      "Wir sind kurz davor, die historische Chance zu verspielen, die
      journalistischen Angebote von Zeitungen und Zeitschriften mit den
      US-amerikanischen Tech-Plattformen durch einen angemessenen Rechtsrahmen
      auf Augenhöhe zu bringen", so der BDZV. "Ein Scheitern der
      Urheberrechtsreform wäre ein nicht wieder gut zu machender Schaden für
      die Pressevielfalt in der digitalen Welt."

      Und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) teilte mit:
      "Es darf nicht sein, dass wegen einer unsinnigen Nebensächlichkeit
      grundsätzliche Problemlösungen, die zum Greifen nahe sind, verweigert
      werden."
      Quelle: DF


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