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Kartellamt will Facebook Nutzung von Drittanbietern verbieten

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    • Kartellamt will Facebook Nutzung von Drittanbietern verbieten

      Kurz vor dem Abschluss des Verfahrens gegen Facebook machen Meldungen die Runde, dass das Bundeskartellamt harte Maßnahmen gegen das soziale Netzwerk umsetzen will.

      Wie die "Bild" berichtet, plant das Bundeskartellamt in dem mittlerweile drei Jahre währenden Verfahren gegen Facebook dem Internetgiganten zumindest teilweise zu untersagen, dass er weiterhin so regen Datenaustausch mit Drittanbietern betreiben kann wie bisher.


      "Wir
      werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen,
      dass Facebook den relevanten Markt beherrscht", sagte Kartellamts-Chef
      Andreas Mundt zu Beginn des Jahres noch der "Rheinischen Post". Nun
      scheint das Urteil also bevor zu stehen.

      Das Verfahren dreht sich
      um die Frage, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene
      Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten
      gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zulasten der Kunden
      missbraucht.

      "Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung",
      betonte Mundt. "Die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit
      Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun
      stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann
      man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten."

      In
      einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits vor gut
      einem Jahr moniert, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland
      "unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und
      mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der
      Messengerdienst WhatsApp und die Videoplattform Instagram, aber auch
      Webseiten anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen, wie zum
      Beispiel "Gefällt mir"-Buttons oder Log-in-Alternativen, zugreifen.

      Konkrete
      Auflagen, die das Kartellamt Facebook aufzwingen soll, wurden durch die
      Meldungen noch nicht publik. Die Strafen bei Zuwiderhandlung hingegen
      schon: Dann stünden dem sozialen Netzwerk gegebenenfalls zweistellige
      Millionenstrafen ins Haus.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel