Kurz vor dem Abschluss des Verfahrens gegen Facebook machen Meldungen die Runde, dass das Bundeskartellamt harte Maßnahmen gegen das soziale Netzwerk umsetzen will.
Wie die "Bild" berichtet, plant das Bundeskartellamt in dem mittlerweile drei Jahre währenden Verfahren gegen Facebook dem Internetgiganten zumindest teilweise zu untersagen, dass er weiterhin so regen Datenaustausch mit Drittanbietern betreiben kann wie bisher.
"Wir
werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen,
dass Facebook den relevanten Markt beherrscht", sagte Kartellamts-Chef
Andreas Mundt zu Beginn des Jahres noch der "Rheinischen Post". Nun
scheint das Urteil also bevor zu stehen.
Das Verfahren dreht sich
um die Frage, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene
Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten
gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zulasten der Kunden
missbraucht.
"Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung",
betonte Mundt. "Die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit
Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun
stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann
man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten."
In
einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits vor gut
einem Jahr moniert, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland
"unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und
mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der
Messengerdienst WhatsApp und die Videoplattform Instagram, aber auch
Webseiten anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen, wie zum
Beispiel "Gefällt mir"-Buttons oder Log-in-Alternativen, zugreifen.
Konkrete
Auflagen, die das Kartellamt Facebook aufzwingen soll, wurden durch die
Meldungen noch nicht publik. Die Strafen bei Zuwiderhandlung hingegen
schon: Dann stünden dem sozialen Netzwerk gegebenenfalls zweistellige
Millionenstrafen ins Haus.
Quelle: DF
Wie die "Bild" berichtet, plant das Bundeskartellamt in dem mittlerweile drei Jahre währenden Verfahren gegen Facebook dem Internetgiganten zumindest teilweise zu untersagen, dass er weiterhin so regen Datenaustausch mit Drittanbietern betreiben kann wie bisher.
"Wir
werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen,
dass Facebook den relevanten Markt beherrscht", sagte Kartellamts-Chef
Andreas Mundt zu Beginn des Jahres noch der "Rheinischen Post". Nun
scheint das Urteil also bevor zu stehen.
Das Verfahren dreht sich
um die Frage, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene
Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten
gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zulasten der Kunden
missbraucht.
"Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung",
betonte Mundt. "Die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit
Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun
stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann
man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten."
In
einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits vor gut
einem Jahr moniert, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland
"unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und
mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der
Messengerdienst WhatsApp und die Videoplattform Instagram, aber auch
Webseiten anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen, wie zum
Beispiel "Gefällt mir"-Buttons oder Log-in-Alternativen, zugreifen.
Konkrete
Auflagen, die das Kartellamt Facebook aufzwingen soll, wurden durch die
Meldungen noch nicht publik. Die Strafen bei Zuwiderhandlung hingegen
schon: Dann stünden dem sozialen Netzwerk gegebenenfalls zweistellige
Millionenstrafen ins Haus.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel