Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Allerdings ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt.
Per Knopfdruck kann so ein bestimmtes Produkt bestellt werden, allerdings sieht man nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde. Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht München geklagt und auch in erster Instanz Recht bekommen.
Der
Richterspruch des Landgerichts München I (Az.: 12 O 730/17, nicht
rechtskräftig) stellt klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor
Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte
Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem
Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung.
Außerdem
bemängelt das Gericht das Fehlen eines Hinweises auf dem Button, dass
durch Drücken eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.
Ob das Urteil Bestand haben wird, entscheidet ab heute das Oberlandesgericht München.
Quelle: DF
Per Knopfdruck kann so ein bestimmtes Produkt bestellt werden, allerdings sieht man nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde. Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht München geklagt und auch in erster Instanz Recht bekommen.
Der
Richterspruch des Landgerichts München I (Az.: 12 O 730/17, nicht
rechtskräftig) stellt klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor
Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte
Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem
Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung.
Außerdem
bemängelt das Gericht das Fehlen eines Hinweises auf dem Button, dass
durch Drücken eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.
Ob das Urteil Bestand haben wird, entscheidet ab heute das Oberlandesgericht München.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ralf38 () aus folgendem Grund: Überschrift angepasst