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DSGVO nutzlos? Facebook und Co. sammeln weiter fleißig Userdaten

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    • DSGVO nutzlos? Facebook und Co. sammeln weiter fleißig Userdaten






      Der Handel mit Nutzerdaten im Internet floriert – gerade die größten Online-Anbieter sind für ihren indiskreten Umgang mit User-Informationen berüchtigt. Die DSGVO sollte das ändern – diverse populäre Apps umgehen diese jedoch dreist.


      Datensätze aus persönlichen Suchanfragen und privaten Informationen zu erstellen und damit minutiöse Konsumenten-Karteien anzulegen ist eines der größten Geschäfte der Gegenwart. Mit der rasenden Digitalisierung der Märkte und der sozialen Öffentlichkeit konnten Privatunternehmen offensichtlich deutlich besser Schritt halten als die Gesetzgeber – letzteren wird nun erneut die Grenze der Wirksamkeit von Maßnahmen vor Augen geführt, die zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern eingeleitet werden:

      Mit
      der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sollten Nutzer von
      Online-Angeboten vor dem undurchsichtigen Handel mit ihren persönlichen
      Informationen geschützt werden: Die explizite Zustimmung der User ist
      nun seit geraumer Zeit zwingend notwendig, wenn ein Anbieter Daten
      speichern oder weitergeben will. Im Falle von Zuwiderhandlung drohen
      Strafen im zweistelligen Millionenbereich – oder bis zu vier Prozent des
      Jahresumsatzes bei milliardenschweren Konzernen.


      Nun zeigt eine
      Studie der Organisation Privacy International auf, dass auch die DSGVO
      Nutzer von Online-Angeboten nicht effektiv vor den Datenkraken im Netz
      schützt: 32 Android-Apps wurden mit ernüchterndem Ergebnis auf
      Datenlecks getestet. Dabei stellte sich heraus, dass mehr als 20 der
      Anwendungen User-bezogene Informationen an das soziale Netzwerk Facebook
      weitergeben, ohne die Nutzer um eine Erlaubnis dafür zu ersuchen.


      Undichte
      Stellen wiesen unter anderem die Empfehlungs-App Tripadvisor sowie die
      beliebte Musik-App Spotify auf. Ob die Datensammler von Facebook bis
      Google sowie die Betreiber der betreffenden Apps nun tatsächlich die
      gesetzlich angedrohten finanziellen Konsequenzen ausbaden müssen,
      scheint allerdings erstmal zweifelhaft – zu oft haben sich gesetzliche
      Regelungen dahingehend schon als lückenhaft und der Umgang mit Verstößen
      bereits als halbherzig erwiesen.


      Die tatsächliche Vollstreckung
      der für derartige Verstöße veranschlagten Strafen gegen die großen
      Online-Unternehmen könnte dabei durchaus als richtungsweisendes Signal
      verstanden werden.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Typisch wie immer ...

      aber an Klingelschildern die Namen entfernen, und wohltätige Zwecke behindern,
      weil die Namen der Bedürftigen nicht mehr weitergegeben werden dürfen.