Der Handel mit Nutzerdaten im Internet floriert – gerade die größten Online-Anbieter sind für ihren indiskreten Umgang mit User-Informationen berüchtigt. Die DSGVO sollte das ändern – diverse populäre Apps umgehen diese jedoch dreist.
Datensätze aus persönlichen Suchanfragen und privaten Informationen zu erstellen und damit minutiöse Konsumenten-Karteien anzulegen ist eines der größten Geschäfte der Gegenwart. Mit der rasenden Digitalisierung der Märkte und der sozialen Öffentlichkeit konnten Privatunternehmen offensichtlich deutlich besser Schritt halten als die Gesetzgeber – letzteren wird nun erneut die Grenze der Wirksamkeit von Maßnahmen vor Augen geführt, die zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern eingeleitet werden:
Mit
der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sollten Nutzer von
Online-Angeboten vor dem undurchsichtigen Handel mit ihren persönlichen
Informationen geschützt werden: Die explizite Zustimmung der User ist
nun seit geraumer Zeit zwingend notwendig, wenn ein Anbieter Daten
speichern oder weitergeben will. Im Falle von Zuwiderhandlung drohen
Strafen im zweistelligen Millionenbereich – oder bis zu vier Prozent des
Jahresumsatzes bei milliardenschweren Konzernen.
Nun zeigt eine
Studie der Organisation Privacy International auf, dass auch die DSGVO
Nutzer von Online-Angeboten nicht effektiv vor den Datenkraken im Netz
schützt: 32 Android-Apps wurden mit ernüchterndem Ergebnis auf
Datenlecks getestet. Dabei stellte sich heraus, dass mehr als 20 der
Anwendungen User-bezogene Informationen an das soziale Netzwerk Facebook
weitergeben, ohne die Nutzer um eine Erlaubnis dafür zu ersuchen.
Undichte
Stellen wiesen unter anderem die Empfehlungs-App Tripadvisor sowie die
beliebte Musik-App Spotify auf. Ob die Datensammler von Facebook bis
Google sowie die Betreiber der betreffenden Apps nun tatsächlich die
gesetzlich angedrohten finanziellen Konsequenzen ausbaden müssen,
scheint allerdings erstmal zweifelhaft – zu oft haben sich gesetzliche
Regelungen dahingehend schon als lückenhaft und der Umgang mit Verstößen
bereits als halbherzig erwiesen.
Die tatsächliche Vollstreckung
der für derartige Verstöße veranschlagten Strafen gegen die großen
Online-Unternehmen könnte dabei durchaus als richtungsweisendes Signal
verstanden werden.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel