Gegen seine Auslieferung in die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom einen Teilerfolg erzielt. Er darf Berufung einlegen.
Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom nach juristischen Schlappen einen Erfolg erzielt. Das Oberste Gericht des Landes entschied am Donnerstag, dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei und sprach dem 44-Jährigen ein Recht darauf zu. Im Juli hatte das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington zwei Richtersprüche bestätigt, denen zufolge eine Auslieferung des umstrittenen Unternehmers und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Dagegen hatte Dotcoms Anwaltsteam beim Obersten Gerichtshof Protest eingelegt.
Beobachter
erwarten nun, dass die Anhörung vor dem Supreme Court 2019 stattfinden
wird. Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland
lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die
US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload
und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil
sowie Geldwäsche vor. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches
Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen
Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollten ihm und seinen
früheren Kollegen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht und sie
für schuldig befunden werden, drohen ihnen mehrere Jahrzehnte hinter
Gittern.
Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner
Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen
zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten
Webseiten - und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs.
Quelle: DF
Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom nach juristischen Schlappen einen Erfolg erzielt. Das Oberste Gericht des Landes entschied am Donnerstag, dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei und sprach dem 44-Jährigen ein Recht darauf zu. Im Juli hatte das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington zwei Richtersprüche bestätigt, denen zufolge eine Auslieferung des umstrittenen Unternehmers und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Dagegen hatte Dotcoms Anwaltsteam beim Obersten Gerichtshof Protest eingelegt.
Beobachter
erwarten nun, dass die Anhörung vor dem Supreme Court 2019 stattfinden
wird. Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland
lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die
US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload
und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil
sowie Geldwäsche vor. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches
Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen
Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollten ihm und seinen
früheren Kollegen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht und sie
für schuldig befunden werden, drohen ihnen mehrere Jahrzehnte hinter
Gittern.
Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner
Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen
zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten
Webseiten - und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel