Die Deutsche Telekom muss dem Konkurrenten Vodafone keinen Preisnachlass bei den Mietkosten für Kabelkanäle gewähren.
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Die Telekom dürfe weiterhin die 2002 vereinbarten Nutzungsentgelte verlangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Vodafone
hatte der Telekom 2003 über eine private Investorengruppe Teile ihres
Breitbandkabelnetzes abgekauft. Dagegen blieben die Kabelkanäle, in
denen die Breitbandkabel für Fernsehen und Internet verlegt sind, ihr
Eigentum. Für deren Nutzung bekommt die Telekom von Vodafone eine Miete
von rund 100 Millionen Euro im Jahr.
Vodafone hatte eine Herabsetzung des Entgelts und eine Rückzahlung
für vorangegangene Jahre verlangt. Die Telekom missbrauche ihre
marktbeherrschende Stellung, hatte Vodafone argumentiert und auf die
deutlich niedrigeren Nutzungsentgelte verwiesen, die inzwischen von der
Bundesnetzagentur festgelegt worden seien.
Der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurts verwarf diese Argumentation.
Ein kartellrechtswidriger Missbrauch sei durch das Festhalten an den
ausgehandelten Preisen nicht feststellbar. Das Interesse der Telekom am
Fortbestehen der Vereinbarung mit Vodafone sei "uneingeschränkt
schützenswert".
Vodafone ist damit zum zweiten Mal vor dem OLG Frankfurt
gescheitert. Das erste Urteil hatte der BGH aufgehoben und an das OLG
zurückverwiesen.
Quelle: DF
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Die Telekom dürfe weiterhin die 2002 vereinbarten Nutzungsentgelte verlangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Vodafone
hatte der Telekom 2003 über eine private Investorengruppe Teile ihres
Breitbandkabelnetzes abgekauft. Dagegen blieben die Kabelkanäle, in
denen die Breitbandkabel für Fernsehen und Internet verlegt sind, ihr
Eigentum. Für deren Nutzung bekommt die Telekom von Vodafone eine Miete
von rund 100 Millionen Euro im Jahr.
Vodafone hatte eine Herabsetzung des Entgelts und eine Rückzahlung
für vorangegangene Jahre verlangt. Die Telekom missbrauche ihre
marktbeherrschende Stellung, hatte Vodafone argumentiert und auf die
deutlich niedrigeren Nutzungsentgelte verwiesen, die inzwischen von der
Bundesnetzagentur festgelegt worden seien.
Der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurts verwarf diese Argumentation.
Ein kartellrechtswidriger Missbrauch sei durch das Festhalten an den
ausgehandelten Preisen nicht feststellbar. Das Interesse der Telekom am
Fortbestehen der Vereinbarung mit Vodafone sei "uneingeschränkt
schützenswert".
Vodafone ist damit zum zweiten Mal vor dem OLG Frankfurt
gescheitert. Das erste Urteil hatte der BGH aufgehoben und an das OLG
zurückverwiesen.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel