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Telekom muss Miete für Kabelkanäle nicht senken

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    • Telekom muss Miete für Kabelkanäle nicht senken

      Die Deutsche Telekom muss dem Konkurrenten Vodafone keinen Preisnachlass bei den Mietkosten für Kabelkanäle gewähren.

      Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Die Telekom dürfe weiterhin die 2002 vereinbarten Nutzungsentgelte verlangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.


      Vodafone
      hatte der Telekom 2003 über eine private Investorengruppe Teile ihres
      Breitbandkabelnetzes abgekauft. Dagegen blieben die Kabelkanäle, in
      denen die Breitbandkabel für Fernsehen und Internet verlegt sind, ihr
      Eigentum. Für deren Nutzung bekommt die Telekom von Vodafone eine Miete
      von rund 100 Millionen Euro im Jahr.

      Vodafone hatte eine Herabsetzung des Entgelts und eine Rückzahlung
      für vorangegangene Jahre verlangt. Die Telekom missbrauche ihre
      marktbeherrschende Stellung, hatte Vodafone argumentiert und auf die
      deutlich niedrigeren Nutzungsentgelte verwiesen, die inzwischen von der
      Bundesnetzagentur festgelegt worden seien.

      Der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurts verwarf diese Argumentation.
      Ein kartellrechtswidriger Missbrauch sei durch das Festhalten an den
      ausgehandelten Preisen nicht feststellbar. Das Interesse der Telekom am
      Fortbestehen der Vereinbarung mit Vodafone sei "uneingeschränkt
      schützenswert".

      Vodafone ist damit zum zweiten Mal vor dem OLG Frankfurt
      gescheitert. Das erste Urteil hatte der BGH aufgehoben und an das OLG
      zurückverwiesen.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel