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Qualcomm verbietet Apple den Mund

    • Qualcomm verbietet Apple den Mund

      Der Chipkonzern Qualcomm bekommt vom Landgericht München im Patentstreit mit Apple Recht und erzielt ein Verkaufsverbot.

      Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot in Deutschland erstritten, von dem mehrere iPhone-Modelle betroffen sein könnten. Das Landgericht München stellte am Donnerstag die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest. Qualcomm kann das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging, vorläufig vollstrecken. Es geht um die Modellreihen vom iPhone 7 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Zudem soll Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen


      Bei
      dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von
      Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht
      von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine
      Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils
      in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist
      im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine
      eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze. "Die Kammer
      hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses
      Chips ist", schränkte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ralf38 () aus folgendem Grund: Überschrift angepasst.



    • Apple stoppt in Deutschland wegen einem Patentstreit den Verkauf von zwei iPhone-Modellen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich auf einen Apple-Sprecher in San Francisco.


      Foto-Serie mit 5 Bildern
      Nach dem Urteil des Landgerichts München gegen Apple im Patentstreit mit Qualcomm hat der iPhone-Hersteller Berufung angekündigt. Während dieser Zeit, bis die Berufung vorliegt, würden die Smartphone-Modelle iPhone 7 und 8 nicht in den 15 Apple-Stores in Deutschland verfügbar sein, sagte ein Apple-Sprecher am Donnerstag Nachmittag. Die aktuellen Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch weiterhin dort zu kaufen sein. Das Verbot gilt aber nicht für andere Händler. Apple wies darauf hin, dass diese Geräte über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler weiterhin verfügbar bleiben sollen.
      Das Urteil sei enttäuschend, erklärte der Apple-Sprecher. Das Gericht hatte erklärt, der Chiphersteller Qualcomm können ein Verkaufsverbot für gewisse iPhones erzwingen. Grund sei, dass ein elektrisches Bauteil in den Smartphones ein Patent von Qualcomm verletze. Beide Konzerne überziehen sich seit Jahren weltweit mit Klagen.
      Zuvor hatte es geheißen, aufgrund des Patentstreits mit dem Chipkonzern Qualcomm könnten mehrere iPhone-Modelle von einem Verkaufsverbot in Deutschland betroffen sein. Zudem müsse Apple Schadenersatz zahlen.
      Bei dem Patentstreit geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen.

      Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte "envelope tracking" eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze. "Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", schränkte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein.
      Quelle: t-online


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Der Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Foto: Mark Schiefelbein/AP. (Quelle: dpa)

      Der Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Strittig ist, ob das Verkaufsverbot nur für Apple gilt oder für alle Händler.
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      Gemäß dem Urteil seien als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt worden, teilte Qualcomm mit.
      Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte am 20. Dezember die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Qualcomm bekam das Recht, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, wenn der Chipkonzern die Sicherheitsleistung hinterlegt.
      verbots. Apple teilte mit, dass lediglich in den 15 deutschen Apple Stores das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden sollen. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.Über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler würden weiterhin alle Modelle verfügbar bleiben, erklärte Apple nach dem Urteil. Qualcomm forderte dagegen, die betroffenen Geräte müssten bei allen Einzelhändlern in Deutschland eingezogen werden.
      Apple kündigt Berufung an
      Apple kündigte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts an. Die Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte.
      Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält.

      Quelle: t-online


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    • iPhone, Apple- und Qualcomm-Logo: Die beiden Konzerne streiten sich vor Gericht um Patentrechte. (Quelle: Reuters)


      Das Landgericht Mannheim hat eine Patentklage des US-Chipkonzerns Qualcomm gegen Apple als unbegründet zurückgewiesen. Ein Münchener Gericht sah das anders. Das Verkaufsverbot für Apple bleibt bestehen.
      "Das angeführte Schutzrecht werde durch die in den Smartphones verbauten Halbleiter nicht verletzt", hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung am Dienstag. Qualcomm kündigte an, in Berufung zu gehen.
      Qualcomm und Apple streiten vor mehreren deutschen Gerichten um mögliche Patentverletzungen. Im Dezember 2018 hatte das Münchner Landgericht zugunsten von Qualcomm entschieden, was ein Verkaufsverbot von bestimmten iPhone-Modellen nach sich zog. Dieses gilt nach wie vor, wird aber von Apple und Qualcomm verschieden ausgelegt:
      Apple geht davon als, dass es nur in seinen Shops die iPhone-Modelle 7 und 8 nicht mehr verkaufen darf, dass aber andere Händler sie aber weiterhin vertreiben dürfen. So hat beispielsweise Gravis, der größte Apple-Händler in Deutschland und Tochter des Telekom-Konzerns Freenet weiterhin alle iPhones im Verkauf. Qualcomm geht von einem allgemeinen Verkaufsverbot aus, dass auch für unabhängige Händler gilt.
      Gegen das Münchener Urteil will Apple in Berufung gehen.
      Quelle: t-online


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    • Ein Gericht entschied, dass Apple nicht mehr sagen darf, dass alle iPhones verfügbar sind.

      Apple darf in seinem Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben. Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht München nach dpa-Informationen in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von Qualcomm.


      Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Es wurde Anfang Januar vollstreckt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von gut 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte - für den Fall, dass Apple das Berufungsverfahren gewinnen sollte.

      Apple hatte schon im Dezember erklärt, dass während des Widerspruchsverfahrens in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht verfügbar sein werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt. Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Resellern an 4300 Standorten verfügbar bleiben, hieß es. Als das Verkaufsverbot im Januar in Kraft trat, verwies Apple noch einmal auf die Stellungnahme von Dezember.

      Qualcomm hatte dagegen darauf verwiesen, dass Apple in dem Urteil von Dezember auch verpflichtet worden sei, die Geräte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen.

      Am Montag waren die betroffenen iPhone-Modelle weiterhin auf den Websites vieler Mobilfunk-Anbieter und Händler bestellbar. Dies könnte zum Beispiel dadurch möglich sein, dass sie nicht bei Apple direkt, sondern bei Zwischenhändlern in anderen Ländern bezogen werden. Für Qualcomm untergräbt ein weiterer Verkauf der Geräte den Effekt des Urteils von Dezember, für das der Chipkonzern viel Geld hinterlegen musste.

      Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt.

      Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.


      Von Apple gab es am Montag zunächst keinen Kommentar zu der einstweiligen Verfügung vom vergangenen Donnerstag. Qualcomm erklärte am Wochenende dem Finanzdienst Bloomberg, die Entscheidung spreche für sich. Das Landgericht teilte mit, es gebe derzeit keine Informationen zu dem Fall heraus.
      Quelle: DF


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