NEW - Der Feed des Merlin Images jetzt bei BoxPirates - NEW

NEW - BoxPirates Plugin Feed - NEW
Unsere Plugins direkt über den Plugin Browser eure Box installierbar

Bundesgerichtshof: Keine Fotos von Bildern

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Bundesgerichtshof: Keine Fotos von Bildern

      Der BGH hat heute geurteilt, dass eine Veröffentlichung von Fotos von Gemälden aus einem Museum, das ein Foto-Verbot erteilt, nicht zulässig ist. Das gilt auch, wenn die Gemälde nicht mehr vom Urheberrecht geschützt sind.

      Spricht ein Museum ein Fotografierverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Bilder von Gemälden aufnehmen und diese ins Internet stellen. Das hat der BGH am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden. Ein Mann hatte im Jahr 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen. (Az.: I ZR 104/17)


      Nach
      der Entscheidung des I. Zivilsenats verstieß der Mann im Falle der
      gescannten Bilder gegen das Urheberrecht. Der Fotograf hatte dem Museum
      die Veröffentlichungsrechte übertragen. Mit den eigenen Fotos habe er
      gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot im Museum verstoßen.
      Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat seien Teil der
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

      Die Gemälde selbst sind gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70
      Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel