Ärgerliche Extra-Gebühren: Wer online bucht, musste für manche Zahlungswege drauflegen. Seit Januar ist das für die meisten Optionen verboten - doch galt das auch für Paypal? Ein Gericht hat nun Klarheit geschaffen
Wer online ein Busticket mit Paypal bezahlen will, muss dafür fortan keine Extra-Gebühren mehr fürchten. Das Münchner Landgericht hat dem Fernbusunternehmen Flixbus untersagt, eine solche Gebühr für die Paypal-Bezahloption von seinen Kunden zu fordern. Das Urteil vom Donnerstag ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber es gibt zum ersten Mal eine Antwort auf eine umstrittene Frage: Fällt Paypal unter das Gebührenverbot, das seit Anfang des Jahres für die meisten Zahloptionen im Internet gilt, oder nicht? (Az.: 17 HK O 7439/18)
Das
Landgericht hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Geklagt hatte die
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Paypal ist ein
börsennotierter Online-Bezahldienst, über den Transaktionen abgewickelt
werden. Die Kunden können dafür ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte
hinterlegen, müssen dies laut Gericht aber nicht.
Hintergrund des Falls ist ein
Gesetz, mit dem die Bundesregierung seit Mitte Januar eine EU-Richtlinie
umgesetzt hat. Das Gesetz verbietet Gebühren auf Online-Überweisungen
im sogenannten Sepa-Zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen
vereinheitlicht werden sollen. Händler schließen für solche Optionen in
der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann
durchführen und die auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das
Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten
einfach auf die Kunden abzuwälzen.
Seither sind vor allem Gebühren für
die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten,
also "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer
Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer
Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt. Bislang wurde das so ausgelegt,
dass Paypal nicht unter das Verbot fällt.
Flixbus hatte deshalb argumentiert,
dass es sich bei der Zahlungsart mit Paypal nicht um eine
Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift im Sinne des gesetzlichen
Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von Paypal-Konto zu Paypal-Konto",
gibt das Gericht das Argument wieder. Firmensprecherin Sabrina Winter
wies zudem auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin
nennt er Paypal explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht
ausweiten wolle.
Doch der Vorsitzende Richter am
Münchner Landgericht sah das anders. Letztlich werde bei Paypal bei
einer "Vielzahl der Transaktionen entweder eine Sepa-Überweisung oder
eine Sepa-Lastschrift" verwendet, oder eben eine Kreditkarte. Das Gesetz
gelte damit auch für Paypal. Flixbus darf daher die Kosten, die dem
Unternehmen durch die Bezahloption entstehen, nicht an die Kunden
weiterreichen.
Mit der gleichen Begründung
verbietet das Gericht dem Fernbusunternehmen auch Gebühren auf die
Bezahloption "Sofortüberweisung", für das Flixbus ebenfalls mit einem
Dienstleister zusammenarbeitet. Flixbus selbst betonte auf Anfrage,
inzwischen auf keine seiner Online-Bezahloptionen Gebühren zu erheben.
Flixbus will nun prüfen, ob das
Unternehmen in Berufung geht. Darüber hinaus wollte ein Sprecher das
Urteil nicht kommentieren. Zumindest vorläufig kann sich der Käufer aber
weiter auf die kostenfreie Bezahl-Option Payal einstellen. Die
Wettbewerbszentrale sammelt in diesem Zusammenhang Beschwerden und ist
schon in weiteren Fällen aktiv geworden. So reiche sie Klage gegen eine
niederländische Versandapotheke ein, die ebenfalls Gebühren für die
Paypal-Zahloption verlangte. (AZ. 3-08 O 80/18).
In Deutschland bieten neben Flixbus
und vielen anderen auch die Lufthansa und die Deutsche Bahn ihren Kunden
an, per Paypal zu bezahlen. Gebühren fallen dort ebenfalls keine mehr
an. Die Bahn hat diese nach eigener Aussage im August abgeschafft.
Quelle: DF
Wer online ein Busticket mit Paypal bezahlen will, muss dafür fortan keine Extra-Gebühren mehr fürchten. Das Münchner Landgericht hat dem Fernbusunternehmen Flixbus untersagt, eine solche Gebühr für die Paypal-Bezahloption von seinen Kunden zu fordern. Das Urteil vom Donnerstag ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber es gibt zum ersten Mal eine Antwort auf eine umstrittene Frage: Fällt Paypal unter das Gebührenverbot, das seit Anfang des Jahres für die meisten Zahloptionen im Internet gilt, oder nicht? (Az.: 17 HK O 7439/18)
Das
Landgericht hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Geklagt hatte die
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Paypal ist ein
börsennotierter Online-Bezahldienst, über den Transaktionen abgewickelt
werden. Die Kunden können dafür ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte
hinterlegen, müssen dies laut Gericht aber nicht.
Hintergrund des Falls ist ein
Gesetz, mit dem die Bundesregierung seit Mitte Januar eine EU-Richtlinie
umgesetzt hat. Das Gesetz verbietet Gebühren auf Online-Überweisungen
im sogenannten Sepa-Zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen
vereinheitlicht werden sollen. Händler schließen für solche Optionen in
der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann
durchführen und die auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das
Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten
einfach auf die Kunden abzuwälzen.
Seither sind vor allem Gebühren für
die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten,
also "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer
Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer
Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt. Bislang wurde das so ausgelegt,
dass Paypal nicht unter das Verbot fällt.
Flixbus hatte deshalb argumentiert,
dass es sich bei der Zahlungsart mit Paypal nicht um eine
Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift im Sinne des gesetzlichen
Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von Paypal-Konto zu Paypal-Konto",
gibt das Gericht das Argument wieder. Firmensprecherin Sabrina Winter
wies zudem auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin
nennt er Paypal explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht
ausweiten wolle.
Doch der Vorsitzende Richter am
Münchner Landgericht sah das anders. Letztlich werde bei Paypal bei
einer "Vielzahl der Transaktionen entweder eine Sepa-Überweisung oder
eine Sepa-Lastschrift" verwendet, oder eben eine Kreditkarte. Das Gesetz
gelte damit auch für Paypal. Flixbus darf daher die Kosten, die dem
Unternehmen durch die Bezahloption entstehen, nicht an die Kunden
weiterreichen.
Mit der gleichen Begründung
verbietet das Gericht dem Fernbusunternehmen auch Gebühren auf die
Bezahloption "Sofortüberweisung", für das Flixbus ebenfalls mit einem
Dienstleister zusammenarbeitet. Flixbus selbst betonte auf Anfrage,
inzwischen auf keine seiner Online-Bezahloptionen Gebühren zu erheben.
Flixbus will nun prüfen, ob das
Unternehmen in Berufung geht. Darüber hinaus wollte ein Sprecher das
Urteil nicht kommentieren. Zumindest vorläufig kann sich der Käufer aber
weiter auf die kostenfreie Bezahl-Option Payal einstellen. Die
Wettbewerbszentrale sammelt in diesem Zusammenhang Beschwerden und ist
schon in weiteren Fällen aktiv geworden. So reiche sie Klage gegen eine
niederländische Versandapotheke ein, die ebenfalls Gebühren für die
Paypal-Zahloption verlangte. (AZ. 3-08 O 80/18).
In Deutschland bieten neben Flixbus
und vielen anderen auch die Lufthansa und die Deutsche Bahn ihren Kunden
an, per Paypal zu bezahlen. Gebühren fallen dort ebenfalls keine mehr
an. Die Bahn hat diese nach eigener Aussage im August abgeschafft.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel