NEW - Der Feed des Merlin Images jetzt bei BoxPirates - NEW

NEW - BoxPirates Plugin Feed - NEW
Unsere Plugins direkt über den Plugin Browser eure Box installierbar

Münchner Landgericht verbietet Gebühren für Paypal-Zahloption

    • Münchner Landgericht verbietet Gebühren für Paypal-Zahloption

      Ärgerliche Extra-Gebühren: Wer online bucht, musste für manche Zahlungswege drauflegen. Seit Januar ist das für die meisten Optionen verboten - doch galt das auch für Paypal? Ein Gericht hat nun Klarheit geschaffen


      Wer online ein Busticket mit Paypal bezahlen will, muss dafür fortan keine Extra-Gebühren mehr fürchten. Das Münchner Landgericht hat dem Fernbusunternehmen Flixbus untersagt, eine solche Gebühr für die Paypal-Bezahloption von seinen Kunden zu fordern. Das Urteil vom Donnerstag ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber es gibt zum ersten Mal eine Antwort auf eine umstrittene Frage: Fällt Paypal unter das Gebührenverbot, das seit Anfang des Jahres für die meisten Zahloptionen im Internet gilt, oder nicht? (Az.: 17 HK O 7439/18)


      Das
      Landgericht hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Geklagt hatte die
      Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Paypal ist ein
      börsennotierter Online-Bezahldienst, über den Transaktionen abgewickelt
      werden. Die Kunden können dafür ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte
      hinterlegen, müssen dies laut Gericht aber nicht.



      Hintergrund des Falls ist ein
      Gesetz, mit dem die Bundesregierung seit Mitte Januar eine EU-Richtlinie
      umgesetzt hat. Das Gesetz verbietet Gebühren auf Online-Überweisungen
      im sogenannten Sepa-Zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen
      vereinheitlicht werden sollen. Händler schließen für solche Optionen in
      der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann
      durchführen und die auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das
      Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten
      einfach auf die Kunden abzuwälzen.



      Seither sind vor allem Gebühren für
      die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten,
      also "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer
      Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer
      Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt. Bislang wurde das so ausgelegt,
      dass Paypal nicht unter das Verbot fällt.



      Flixbus hatte deshalb argumentiert,
      dass es sich bei der Zahlungsart mit Paypal nicht um eine
      Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift im Sinne des gesetzlichen
      Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von Paypal-Konto zu Paypal-Konto",
      gibt das Gericht das Argument wieder. Firmensprecherin Sabrina Winter
      wies zudem auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin
      nennt er Paypal explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht
      ausweiten wolle.



      Doch der Vorsitzende Richter am
      Münchner Landgericht sah das anders. Letztlich werde bei Paypal bei
      einer "Vielzahl der Transaktionen entweder eine Sepa-Überweisung oder
      eine Sepa-Lastschrift" verwendet, oder eben eine Kreditkarte. Das Gesetz
      gelte damit auch für Paypal. Flixbus darf daher die Kosten, die dem
      Unternehmen durch die Bezahloption entstehen, nicht an die Kunden
      weiterreichen.



      Mit der gleichen Begründung
      verbietet das Gericht dem Fernbusunternehmen auch Gebühren auf die
      Bezahloption "Sofortüberweisung", für das Flixbus ebenfalls mit einem
      Dienstleister zusammenarbeitet. Flixbus selbst betonte auf Anfrage,
      inzwischen auf keine seiner Online-Bezahloptionen Gebühren zu erheben.



      Flixbus will nun prüfen, ob das
      Unternehmen in Berufung geht. Darüber hinaus wollte ein Sprecher das
      Urteil nicht kommentieren. Zumindest vorläufig kann sich der Käufer aber
      weiter auf die kostenfreie Bezahl-Option Payal einstellen. Die
      Wettbewerbszentrale sammelt in diesem Zusammenhang Beschwerden und ist
      schon in weiteren Fällen aktiv geworden. So reiche sie Klage gegen eine
      niederländische Versandapotheke ein, die ebenfalls Gebühren für die
      Paypal-Zahloption verlangte. (AZ. 3-08 O 80/18).



      In Deutschland bieten neben Flixbus
      und vielen anderen auch die Lufthansa und die Deutsche Bahn ihren Kunden
      an, per Paypal zu bezahlen. Gebühren fallen dort ebenfalls keine mehr
      an. Die Bahn hat diese nach eigener Aussage im August abgeschafft.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel