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Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

    • Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

      Jedes Jahr nehmen die Öffentlich-Rechtlichen Milliarden durch den Rundfunkbeitrag ein - für jede Wohnung sind es monatlich 17,50 Euro. Doch ist das mit EU-Recht vereinbar? Das höchste EU-Gericht hat entschieden

      Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17).

      Der Rundfunkbeitrag - früher "GEZ-Gebühr" - ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

      Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.

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      Früher
      war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu
      Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor
      deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter
      anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern
      eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem
      vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche
      Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen
      EU-Recht verstoße.


      Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es
      in Deutschland seit Jahren heftigen Widerstand. Er soll sicherstellen,
      dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder
      wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen den Beitarg
      aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie
      würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt
      schließlich mehr als jemand in einer WG.

      Schon das
      Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht
      grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß
      erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil
      zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Trotz alledem ist es nicht verständlich, dass Leute, die weder das Eine noch das Andere haben,
      auch keinen PC, Tablet oder Smartphone (solche soll es geben), dafür bezahlen sollen.

      Wen das Schule macht, zahlt irgendwann auch ein "normaler" Fußgänger noch Extrasteuer für
      den Straßenbau, obwohl er keinen PKW hat und nicht tankt und so kann man die Spirale immer
      weiter drehen und sich mit Abgaben ausspinnen.




    • Jo, könnten sie, aber solange es Brot und Spiele gibt, bleibt der deutsche Michel lieber auf seiner Couch. ;)


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