Jedes Jahr nehmen die Öffentlich-Rechtlichen Milliarden durch den Rundfunkbeitrag ein - für jede Wohnung sind es monatlich 17,50 Euro. Doch ist das mit EU-Recht vereinbar? Das höchste EU-Gericht hat entschieden
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17).
Der Rundfunkbeitrag - früher "GEZ-Gebühr" - ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.
Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.
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Früher
war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu
Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor
deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter
anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern
eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem
vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche
Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen
EU-Recht verstoße.
Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es
in Deutschland seit Jahren heftigen Widerstand. Er soll sicherstellen,
dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder
wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen den Beitarg
aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie
würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt
schließlich mehr als jemand in einer WG.
Schon das
Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht
grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß
erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil
zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Quelle: DF
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17).
Der Rundfunkbeitrag - früher "GEZ-Gebühr" - ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.
Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.
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Früher
war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu
Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor
deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter
anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern
eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem
vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche
Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen
EU-Recht verstoße.
Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es
in Deutschland seit Jahren heftigen Widerstand. Er soll sicherstellen,
dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder
wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen den Beitarg
aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie
würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt
schließlich mehr als jemand in einer WG.
Schon das
Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht
grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß
erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil
zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel